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Ordentliche Mitglieder der BGK sind:- Gütegemeinschaften, deren Mitglieder Kompost und andere Erzeugnisse herstellen, die der Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft unterliegen
Fördernde Mitglieder der BGK sind:- natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts aus Gewerbe und Industrie, die auf dem Gebiet der Humuswirtschaft tätig sind,
- Ingenieurbüros, Institute und sonstige an der Humuswirtschaft interessierte Verbände, Vereine und Unternehmungen.
(Fördernde Mitglieder).
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