Gütesicherung

RAL-Gütesicherung NawaRo-Gärprodukt (RAL-GZ 246)

NawaRo-Gärprodukte sind hygienisch unbedenkliche Endprodukte aus Biogasanlagen in denen ausschliesslich Energiepflanzen und/oder andere Stoffe nach § 8 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingesetzt werden. NawaRo-Gärprodukte enthalten  viele pflanzenbaulich relevante Nährstoffe sowie wertvolle organische Substanz. Daher werden NawaRo-Gärprodukte zur Düngung und Bodenverbesserung in der Landwirtschaft eingesetzt.


Die Gütesicherung NawaRo-Gärprodukt (RAL-GZ 246) beinhaltet die regelmäßige Güteüberwachung von flüssigen oder festen Endprodukten durch die Gütegemeinschaft bzw. die zugelassenen Prüflabore.

 

Grundlage und Anforderungen der Gütesicherung sind in den "Güte- und Prüfbestimmungen NawaRo-Gärprodukt" definiert. Gütegesicherte flüssige und feste NawaRo-Gärprodukte sind mit dem nebenstehenden Gütezeichen ausgewiesen.

 

Antragsunterlagen