Schulung von Qualitätsbetreuer*innen
Die BGK führt regelmäßige Schulungen von Qualitätsbetreuern durch. Aufgabe dieser Sachverständigen ist die Begutachtung der Eigenüberwachung der Gütezeichennehmer. Die Schulungen sind darauf ausgerichtet, die für die Tätigkeit der Qualitätsbetreuer erforderliche hohe Qualifikation zu schaffen und zu erhalten.
Von der BGK anerkannte Qualitätsbetreuer müssen jährlich an zwei Schulungen teilnehmen.