Klärschlammverwertung

Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) veröffentlicht.

Im Mai 2018 ist die Neuauflage der UBA-Schrift zur Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland erschienen.

Nach jahrelangem Ringen um eine Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist diese am 02.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Am darauf folgenden Tag ist die Novelle in Kraft getreten und ersetzt die bisher gültige Klärschlammverordnung.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch dann, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind.

In zahlreichen Biogasanlagen werden neben pflanzlichen Materialien auch tierische Nebenprodukte wie Rückstände aus der Milchverarbeitung oder überlagerte Lebensmittel mit tierischen Anteilen verarbeitet. Auch einige Kompostierungsanlagen haben sich auf die Annahme und Mitverarbeitung von Stoffen wie Borsten/Hornabfälle oder Eierschalen spezialisiert. Diese Anlagen unterliegen u. a. den Vorgaben der Tierische Nebenprodukte-Beseiti-gungsverordnung (TierNebV)...

 

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