Vergärung

Die Broschüre ‚Biogas aus Bioabfall‘ des Fachverbandes Biogas wurde überarbeitet und ist nun auch in Deutsch verfügbar.

'Optimierte Aufbereitung von Gärresten aus der Bioabfallbehandlung' lautet der Titel eines Leitfadens, den das Witzenhausen-Institut im Auftrag des Umweltministeriums

Human- und tierpathogene Keime vermehren sich in Biogasanlagen nicht. Durch den Fermentationsprozess kommt es vielmehr zu einer Reduktion und Hemmung solcher Schaderreger.

Neben den zur Gasproduktion eingesetzten organischen Materialien werden in einigen Biogasanlagen auch Hilfsmittel eingesetzt. Diese dienen i.d.R. der Effizienzsteigerung, der Verbesserung der Gasqualität oder der Verminderung unerwünschter Nebeneffekte.

Beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind die Vorgaben des Veterinärrechts zu beachten. Für Biogas- und Kompostanlagen sind die wesentlichen Vorgaben im Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz bzw. in der –verordnung enthalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeitet derzeit die dortigen Regelungen.

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

Mit Beginn der Vegetationsperiode kommt immer wieder die Frage auf, ob krautiges Grüngut auch in NawaRo-Biogasanlagen eingesetzt werden darf. Das Erneuerbare Energien-Gesetz sieht für den daraus erzeugten Strom in vielen Fällen eine erhöhte Vergütung vor (NawaRo-Bonus). Es gibt jedoch Einschränkungen, die zu beachten sind.

Das EEG ist als Rechtsbestimmung schon mehr als komplex und für den Biogasanlagenbetreiber eine 'harte Nuss'. Bei der Verarbeitung von Bioabfällen wird dann besonders interessant, wenn mehrere Rechtsbereiche mit unterschiedlichen Regelungsabsichten auf einander treffen.

Bei der Behandlung von Bioabfällen ist in bestimmten Fällen der Einsatz von Hilfsmitteln erforderlich. Sie dienen z.B. der Fällung, Konditionierung oder Beeinflussung von Prozessbedingungen während der Kompostierung bzw. Vergärung. Für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind neben der Wirksamkeit auch die nachfolgend beschriebenen Vorgaben des Dünge- und des Abfallrechts zu beachten.

Im Januar 2014 sind vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (BioAbfV)“ herausgegeben worden. Sie dienen dem einheitlichen Vollzug der in 2012 novellierten Verordnung in den Ländern. Zahlreiche Hinweise betreffen auch Biogasanlagen.

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