Recht

Mit der Neufassung des Düngegesetzes (DüngG) wird die Ermächtigungsgrundlage gesetzt, Anpassungen der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) vorzunehmen und eine neue gesetzliche Vorschrift einzuführen, mit der ein umfassendes Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung (DüV) zur Nitratreduzierung im Grundwasser möglich wird.

Die EU-Kommission hat am 30. November 2022 einen neuen Vorschlag für eine EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgebracht (COM (2022) 677). Damit sollen die geltenden Vorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die zuletzt im Jahr 2019 geändert wurden, im Hinblick auf die Ziele des Green Deals und einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft angepasst werden.

Die BGK hat sich an der Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle beteiligt.

Die BGK wird eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS) nach der europäischen Düngeprodukteverordnung VO (EU) 2019/1009 errichten.

Die BGK hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novelle der Düngeverordnung (DüV) beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 15.01.2020 fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

Am 14.06.2018 sind die vier Richtlinien des Abfallpakets im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) hat die Europäische Kommission einen Änderungsvorschlag für die Definition von 'Bioabfällen' vorgelegt

Das European Compost Network (ECN) hat ein Positionspapier zum Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union herausgegeben.

ECN begrüßt die Vorschläge der Kommission zur "Circular Economy", die am 2. Dezember 2015 als ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Ressourceneffizienz und weiteren Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in Europa veröffentlicht wurden.

Beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind die Vorgaben des Veterinärrechts zu beachten. Für Biogas- und Kompostanlagen sind die wesentlichen Vorgaben im Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz bzw. in der –verordnung enthalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeitet derzeit die dortigen Regelungen.

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

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