Der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) hat anlässlich seiner Sitzung vom 19./20.03.2002 in Potsdam beschlossen, die Übereinstimmung von Kompostprodukten mit geltenden EU-Bestimmungen in den Fremdüberwachungszeugnissen der RAL-Gütesicherung auszuweisen. Bisher erfolgt bereits eine Ausweisung nach den deutschen Rechtsbestimmungen (Bodenschutz-, Düngemittel-, Bioabfallverordnung). Künftig wird darüber hinaus die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung 2092/91 sowie des EU-Umwelt-Zeichens…
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