NawaRo-Gärprodukt

Für Gärprodukte aus Biogasanlagen sehen die abfall-, veterinär- und düngerechtlichen Regelungen zahlreiche Grenzwerte und Kennzeichnungsvorgaben für das abgabefertige Material vor. Um

diese einzuhalten und ordnungsgemäß zu erfüllen, müssen die erzeugten Gärprodukte regelmäßig untersucht werden. Die Vorgaben aus den genannten Rechtsbereichen sind nachfolgend für

Sie zusammengefasst.

Bei Systemen der getrennten Sammlung ist die nachhaltige Sortenreinheit der erfassten Stoffe von großer Bedeutung. Dies gilt auch für Bioabfälle. Nicht selten wird nach Einführung der Biotonne die Sortenreinheit des Biogutes bei nachlassender Öffentlichkeitsarbeit von Jahr zu Jahr schlechter.

Mit Beginn der Vegetationsperiode kommt immer wieder die Frage auf, ob krautiges Grüngut auch in NawaRo-Biogasanlagen eingesetzt werden darf. Das Erneuerbare Energien-Gesetz sieht für den daraus erzeugten Strom in vielen Fällen eine erhöhte Vergütung vor (NawaRo-Bonus). Es gibt jedoch Einschränkungen, die zu beachten sind.

Bei der Behandlung von Bioabfällen ist in bestimmten Fällen der Einsatz von Hilfsmitteln erforderlich. Sie dienen z.B. der Fällung, Konditionierung oder Beeinflussung von Prozessbedingungen während der Kompostierung bzw. Vergärung. Für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind neben der Wirksamkeit auch die nachfolgend beschriebenen Vorgaben des Dünge- und des Abfallrechts zu beachten.

Seit Gründung der Gütegemeinschaft Gärprodukte e. V. (GGG) im Jahre 2003 ist die Zahl der Mitglieder stetig gewachsen. Von den anfänglich sieben Gründungsmitgliedern ist die GGG zur mittlerweile mitgliederstärksten Gütegemeinschaft unter dem Dach der BGK gewachsen.

Untersuchungsergebnisse von Materialien können nur ‚richtig‘ sein, wenn die dazu durchgeführte Probenahme ‚richtig‘ war. Dies gilt auch für Düngemittel wie Komposte oder Gärprodukte. War die Probenahme nicht repräsentativ, ist das Ergebnis nichts wert.

In einigen Kompostierungs- oder Biogasanlagen wird neben Energiepflanzen oder Reststoffen auch Pferdemist eingesetzt. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Chargen, die aus der privaten Reitpferdehaltung oder von Rennbahnen bzw. aus Zuchtbetrieben stammen. Sie setzen sich meist aus größeren Anteilen Stroh gemischt mit den Exkrementen der dort gehaltenen Pferde zusammen. Für den Einsatz von solchem Pferdemist in Kompostierungs- oder Biogasanlagen ist Folgendes zu beachten.

Am ersten Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft getreten. Es enthält für Strom aus Biogasanlagen eine Vergütungsstruktur, die sich aus einer neu festgelegten Grundvergütung und einem angepassten komplexen Bonussystem zusammensetzt. Mit den vorgenommenen Änderungen am Bonussystem werden die Anreize, bestimmte Verfahrenstechniken (Technologiebonus) einzuführen, die Verarbeitung spezieller Energiepflanzen (NawaRo-Bonus) zu fördern und die…

In den RAL-Gütesicherungen Gärprodukt (RAL-GZ 245) und NawaRo-Gärprodukt (RAL-GZ 246) ist der Parameter „Organische Säuren“ fester  Bestandteil von Regeluntersuchungen der Fremdüberwachung. Anhand der gewonnenen Untersuchungsergebnisse kann der Abbaugrad bzw. die Stabilität von gütegesicherten abgabefertigen Gärprodukten beschrieben werden... fileadmin/docs/Archiv/Archiv_gs/Neuer_Grenzwert_fuer_Organische_Saeuren_in_guetegesicherten_Gaerprodukten__HUK_1_09_17.pdf

Die neue RAL-Gütesicherung für Gärprodukte aus NawaRo-Biogasanlagen (RAL-GZ 246) ist ab sofort bei der BGK verfügbar. Sie gilt für Biogasanlagen, die ausschließlich Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger verarbeiten. Die ersten drei Gütezeichen konnten bereits vergeben werden. ..

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