Abfallrecht

Seit langem sind die Mängel bei der Getrennterfassung von Bioabfällen in zahlreichen deutschen Städten und Kreisen bekannt: ineffektive Bringsysteme, niedrige Anschlussquoten, Missachtung der Getrenntsammelpflicht nach §20 KrWG. In einer neuen Datenanalyse beleuchtet der NABU den Status quo der Bioabfallsammlung.

Zum 01. Mai 2023 ist die Erweiterung des Geltungsbereiches der BioAbfV in Kraft getreten. Dies wirkt sich u. a. auf die Anwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau und auf die Verwertung von Holz- und Pflanzenaschen aus, sofern diese gemeinsam mit behandelten Bioabfällen erfolgt.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat angekündigt, die BioAbfV in der derzeitigen Legislaturperiode neuzufassen und einen stärkeren Fokus auf die Sammlung und die hochwertige Verwertung von Bioabfällen zu legen. Die BGK spricht die Punkte an, die aus Sicht der Bioabfallbranche in der Neufassung der BioAbfV und darüber hinaus berücksichtigt werden sollten.

 

Am 05.05.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Änderungen der BioAbfV sukzessive am 01.05.2023, am 01.11.2023 und am 01.05.2025 in Kraft.

Am 16.03.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom Bundeskabinett verabschiedet, wurde aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der H&K aktuell noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die BGK hat eine Anleitung zur „Sichtkontrolle“ herausgegeben. Sichtkontrollen sind nach der erwarteten Novelle der BioAbfV künftig für jede Anlieferung von Bioabfällen durchzuführen.

Mit der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird sich ihr Geltungsbereich deutlich ausweiten. Dann wird auch der Einsatz von Komposten im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) von den Vorgaben zur Behandlung und zur Untersuchung sowie von Berichts- und Kennzeichnungspflichten bei der Anwendung betroffen sein.

Am 22. September 2021 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zur „kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Den Betreibern von Kompostierungs- und Biogasanlagen stellt sich damit die Frage, welche Auswirkungen, Vorteile und erforderlichen Umstellungen im Anlagenbetrieb durch diese Gesetzesänderung zu erwarten sind.

 

Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen am 15.09.2021 zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht und am 22.09.2021 im Kabinett beschlossen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte 90 Verbänden und Fachkreisen Gelegenheit gegeben, bis zum 05.02.2021 Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Novelle der Bioabfallverordnung einzureichen. Die BGK hat ihre Stellungnahme fristgerecht abgegeben.

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