Gütesicherung Gärprodukt

Biogasanlagenbetreiber können die Produktion ihrer Erzeugnisse der freiwilligen RAL-Gütesicherung unterstellen.

Gütesicherbare Gärprodukte sind

  • Gärprodukt flüssig (pumpfähig)
  • Gärprodukt fest (stichfest).

Die Gärprodukte werden üblicherweise zur Bodenverbesserung und Düngung in der Landwirtschaft eingesetzt. Aufbereitete Gärprodukte (z.B. getrocknet und/oder pelletiert) können auch als Düngemittel im Garten- und Landschaftsbau oder in Privatgärten verwendet werden.

Sinn und Zweck der Gütesicherung

Für Recyclingprodukte aus der Kreislaufwirtschaft ist der Nachweis einer neutralen und regelmäßigen Qualitätskontrolle von besonderer Bedeutung. Die RAL-Gütesicherung gewährleistet dabei einen hohen Qualitätsstandard, der mit Institutionen aus Wissenschaft, Fachbehörden und Verbrauchern abgestimmt und vereinbart ist.

Vorteile der Gütesicherung

Die Gütesicherung

  • qualifiziert einen hochwertigen Produktstandard
  • schafft Vertrauen am Markt
  • gewährleistet Rechtssicherheit
  • weist den Weg vom Abfall zum Produkt.

Gärprodukte, die der freiwilligen Qualitätssicherung unterliegen, genießen auch Vorteile bei Rechtsbestimmungen. Zu diesen Vorteilen gehören z.B. Befreiungsmöglichkeiten von bestimmten behördlichen Untersuchungs- und Nachweispflichten der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV). Sie betreffen etwa Boden- und Gärproduktuntersuchungen sowie das abfallrechtliche Lieferscheinverfahren.

Gegenüber Behörden, Verbrauchern und der Öffentlichkeit dokumentiert die Gütesicherung nicht nur die Einhaltung geltender Rechtsbestimmungen, sondern auch darüber hinausgehende Anforderungen der Gütesicherung.

Kosten

Die Kosten der Gütesicherung setzen sich zusammen aus

  • dem jährlichen Mitgliedsbeitrag des Gütezeichennehmers bei der Gütegemeinschaft sowie
  • den Untersuchungskosten (Probenahme und Analytik) für die regelmäßige Fremdüberwachung der Produkte.

Regelmäßige Begutachtungen und Beratung durch anerkannte Qualitätsbetreuer der BGK sind im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.

Die Kosten für Mitgliedschaft und Gütesicherung sind den Beitragsordnungen der Gütegemeinschaften zu entnehmen und können bei diesen angefordert werden.

Die Kosten für Probenahme und Analytik richten sich nach den entsprechenden Angeboten der anerkannten Prüflabore. Es wird empfohlen, vergleichende Angebote einzuholen.

Mitgliedschaft und Antrag

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de