Produkte und Anforderungen

Gütesicherbare Erzeugnisse

Gütesicherbare Erzeugnisse aus Abwasserschlamm sind AS-Fertigkompost, AS-Frischkompost und AS-Gemische in unterschiedlichen Körnungen. 

  • AS-Fertigkompost ist ein hygienisiertes, biologisch stabilisiertes und fraktioniertes Veredelungsprodukt aus Abwasserschlamm zur Bodenverbesserung und Düngung.
  • AS-Frischkompost ist ein hygienisiertes, in intensiver Rotte befindliches oder zu intensiver Rotte fähiges Veredelungsprodukt aus Abwasserschlamm zur Bodenverbesserung und Düngung
  • AS-Gemisch ist ein Gemisch aus Klärschlamm und anderen Materialien nach Anlage 2 Tabellen 7 und 8 der Düngemittelverordnung zur Bodenverbesserung und Düngung.

Die vorgenannten Kompostprodukte aus Abwasserschlamm können der Gütesicherung als feinkörnige (0 bis ≤ 12 mm), mittelkörnige (0 bis ≤ 25 mm) und grobkörnige Klärschlammkomposte (0 bis ≤ 40 mm) unterstellt werden.

Qualitätsanforderungen

Qualitätskriterien für:

  • AS-Fertigkompost
  • AS-Frischkompost
  • AS-Gemisch

Hygienische Unbedenklichkeit

Die verwendeten Einsatzstoffe sind so aufzubereiten und zu behandeln, dass die daraus hergestellten Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte bei sachgerechter Anwendung im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen unbedenklich sind.

Entsprechende Anforderungen der Gütesicherung im Fall von Klärschlammkomposten beziehen sich sowohl auf die "Behandlung zur Hygienisierung" als auch auf Untersuchungen der Endprodukte. Im Einzelnen sind dies:

  • Prüfung der hygienischen Wirksamkeit des eingesetzten Behandlungsverfahrens (Prozessprüfung),
  • Nachweis der Einwirkung bestimmter Temperaturen über einen bestimmten Zeitraum im Rottegut (Prozessführung, Prozessüberwachung),
  • Regelmäßige Untersuchungen der Endprodukte auf seuchenhygienische Parameter (Salmonellen) und phytohygienische Parameter (keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile).

Mit den vorgenannten Anforderungen der Gütesicherung sind auch die Anforderungen der geltenden Rechtsbestimmungen abgedeckt.

Die BGK hat ein Hygiene-Baumusterprüfsystem (HBPS) entwickelt, nach dem auf Basis von über 30 geprüften Baumustern (Kompostierungsverfahren) die Konformität mit einem bereits geprüften Verfahren festgestellt werden kann. In bestimmten Fällen kann eine solche Konformitätsprüfung als vergleichbare Hygieneprüfung anstatt einer Prozessprüfung durchgeführt werden.

Prüfzeugnis

Für jede Untersuchung des Klärschlammgemisches oder Klärschlammkompostes erhält der Gütezeichennehmer von der BGK ein Prüfzeugnis. Das Prüfzeugnis ist Grundlage für die Kennzeichnung der jeweils untersuchten Charge.

Das Prüfzeugnis umfasst 3 Seiten. Es enthält Angaben über folgende Sachverhalte:

  • Bezeichnung des Erzeugnisses, Hersteller, Warendeklaration der Gütesicherung, ordnungsgemäße düngemittelrechtliche Kennzeichnung, Zweckbestimmung und Anwendungsbereiche, Bestätigung der regelmäßigen Güteüberwachung durch die BGK (Seite 1, Hauptblatt).
  • Angaben zur Probenahme, verarbeitete Einsatzstoffe, Dokumentation der Analysenergebnisse (Seite 2).
  • Empfehlungen zur Anwendung nach guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft inkl. Hinweisen auf mögliche Einschränkungen der Anwendung (Seite 3).

Zulässige Einsatzstoffe

Gütegesicherte Erzeugnisse, die der Gütesicherung AS-Humus unterliegen, werden ausschließlich aus geeigneten und zulässigen Stoffen hergestellt. Die Stoffe sind im Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe für die Herstellung gütegesicherter Klärschlämme, Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte abschließend bestimmt.

Das Verzeichnis zulässiger Einsatzstoffe deckt auch die nach der Düngemittelverordnung sowie nach dem Abfallrecht geltenden Rechtsbestimmungen an die Zulässigkeit und Eignung von Stoffen bei der Herstellung von Düngemitteln und deren Inverkehrbringen ab.

Prozesslenkung

Produktionsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.