Prüfungen

Untersuchungen

Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge an verarbeiteten Einsatzstoffen (Input). Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

AnerkennungsverfahrenÜberwachungsverfahren
Anlagen-Input (t/a)Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
Anlagen-Input (t/a)Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
bis 6.0004bis 8.0004
6.001 - 7.50058.001 - 10.0005
7.501 - 9.000610.001 - 12.0006
9.001 -10.500712.001 - 14.0007
10.501 - 12.000814.001 - 16.0008
12.001 - 13.500916.001 - 18.0009
13.501 - 15.0001018.001 - 20.00010
15.001 - 16.5001120.001 - 22.00011
über 16.50012über 22.00012

Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen ist

  • auf die Quartale bzw bei großen Anlagen auf monatliche Produktionschargen zu verteilen,
  • dabei müssen die der Gütesicherung unterstehenden Erzeugnisse sowohl nach Art als auch Körnung repräsentativ vertreten sein.

Gütezeichennehmer erhalten von der BGK zu Jahresbeginn einen entsprechenden Probenahmeplan. Eine Übersicht zur erforderlichen Anzahl an Untersuchungen, den zu untersuchenden Parametern sowie der zugehörigen Methodenverweise ist in einem Merkblatt der BGK zusammengefasst.
Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK quartalsweise überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.

Probenehmer

Probenahmen für Untersuchungen der RAL-Gütesicherungen der BGK dürfen nur von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Probenehmern durchgeführt werden.

Probenehmer sind verpflichtet an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen. Die Probenahmen sind gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Probenehmer der RAL-Gütesicherung sind durch einen von der BGK ausgestellten Ausweis autorisiert.

Prüflabore

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore. Die Listung als Prüflabor erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der erfolgreichen Teilnahme an regelmäßigen länderübergreifenden Ringversuchen (LÜRV A Bioabfall).

Prüflabore sind verpflichtet die Untersuchungen gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Die Probenahme ist Teil der Untersuchung. Das Probenahmeprotokoll und Ergebnisse der Analysen sind vom Labor direkt an die BGK zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über eine von der BGK bereitgestellte Software (ZASLab.net).

Von der BGK anerkannte Prüflabore in ihrer Nähe finden Sie hier.

 

Prüfung der Prozesslenkung

Produktionsanlagen, die der Gütesicherung unterliegen, müssen über ein Prozessmodell verfügen, in welchem die wesentlichen Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert sind, von denen besondere Risiken im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte ausgehen können.

Es müssen Verfahren zur Überwachung und Lenkung dieser Punkte und im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorgesehen sein.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Prozesslenkung werden von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Qualitätsbetreuern im Rahmen der Begutachtung geprüft.

Qualitätsbetreuer

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Qualitätsbetreuer. Die Listung als Qualitätsbetreuer erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der Anforderungen an Sachverständige gemäß § 12 Absatz 6 KrWG.

Aufgabe der Qualitätsbetreuer ist es,

  • Gütezeichennehmer bei der Einrichtung der Eigenüberwachung zur Gewährleistung einer hohen Prozess- und Produktqualität zu unterstützen,
  • Regelmäßige Begutachtungen zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenüberwachung und Prozesslenkung vorzunehmen und
  • Gütezeichennehmer im Hinblick auf Verbesserungen des internen Qualitätsmanagements sowie im Hinblick auf Abhilfe bei Mängeln zu beraten.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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