Prüfungen

Untersuchungen

Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge an verarbeiteten Einsatzstoffen (Input). Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

AnerkennungsverfahrenÜberwachungsverfahren
Anlagen-Input (t/a)Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
Anlagen-Input (t/a)Anzahl an Untersuchungen
je Jahr
bis 10.0004bis 10.0002
10.001 - 25.000510.001 - 25.0003
25.001 - 50.000625.001 - 100.0004
50.001 - 100.0007über 100.0005
über 100.0008


Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen ist

  • möglichst gleichmäßig über das Jahr zu verteilen,
  • dabei müssen die der Gütesicherung unterstehenden verschiedenen Erzeugnisse (flüssige, feste) entsprechend ihres Produktionsverhältnisses vertreten sein.

Gütezeichennehmer erhalten von der BGK zu Jahresbeginn einen entsprechenden Probenahmeplan. Eine Übersicht zur erforderlichen Anzahl an Untersuchungen, den zu untersuchenden Parametern sowie der zugehörigen Methodenverweise ist in einem Merkblatt der BGK zusammengefasst.
Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK quartalsweise überprüft und säumige Untersuchungen werden nachgefordert.

Probenehmer

Probenahmen für Untersuchungen der RAL-Gütesicherungen der BGK dürfen nur von qualifizierten, unabhängigen und von der BGK anerkannten Probenehmern durchgeführt werden.

Probenehmer sind verpflichtet an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen. Die Probenahmen sind gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Probenehmer der RAL-Gütesicherung sind durch einen von der BGK ausgestellten Ausweis autorisiert.

Prüflabore

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Prüflabore. Die Listung als Prüflabor erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der erfolgreichen Teilnahme an regelmäßigen länderübergreifenden Ringversuchen (LÜRV A Bioabfall).

Prüflabore sind verpflichtet die Untersuchungen gemäß dem Methodenbuch der BGK durchzuführen. Die Probenahme ist Teil der Untersuchung. Das Probenahmeprotokoll und Ergebnisse der Analysen sind vom Labor direkt an die BGK zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über eine von der BGK bereitgestellte Software (ZASLab.net).

Von der BGK anerkannte Prüflabore in ihrer Nähe finden Sie hier.

Prüfung der Prozesslenkung

In einem Prozessmodell, welches für die Biogasanlage mit dem Qualitätsbetreuer erarbeitet wird, sind wesentliche Prozessschritte abgebildet und Kontrollpunkte definiert, an welchen sich Maßnahmen im Hinblick auf die Qualität der Prozesse oder der Endprodukte stark auswirken.

Zur Überwachung und Lenkung des Behandlungsprozesses sind an diesen Punkten im Falle der Feststellung von Fehlern geeignete Maßnahmen zu ihrer Korrektur vorzusehen.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Prozesslenkung werden von den Qualitätsbetreuern im Rahmen der Begutachtung geprüft.

Qualitätsbetreuer

Die BGK führt ein Verzeichnis anerkannter Qualitätsbetreuer. Die Listung als Qualitätsbetreuer erfolgt auf Antrag nach Maßgabe der Anforderungen an Sachverständige gemäß § 12 Absatz 6 KrWG.

Aufgabe der Qualitätsbetreuer ist es,

  • Gütezeichennehmer bei der Einrichtung der Eigenüberwachung zur Gewährleistung einer hohen Prozess- und Produktqualität zu unterstützen,
  • Regelmäßige Begutachtungen zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenüberwachung und Prozesslenkung vorzunehmen und
  • Gütezeichennehmer im Hinblick auf Verbesserungen des internen Qualitätsmanagements sowie im Hinblick auf Abhilfe bei Mängeln zu beraten.

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