Ablauf der Gütesicherung

Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren wird durchgeführt, um das Gütezeichen zu erlangen. Es beginnt mit der Bestätigung des Antrags auf Gütesicherung durch die BGK.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Stammdaten der Verwertung und der Kläranlagen (Erzeugung)
  • Selbsterklärung von Unterbeauftragten 
  • Analyseergebnisse der im Anerkennungsverfahren erforderlichen Regeluntersuchung
  • Prozessmodelle der Erzeugung und Verwertung
  • Anlagenbeschreibung(en) der Kläranlage(n) 
  • Prüfbericht der Erstprüfung (im Original) sowie der Erstprüfung aller beteiligten Kläranlagen. 

Der Antrag auf Gütesicherung sowie die dazu vorliegenden Nachweise werden vom Bundesgüteausschuss (BGA) geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt der BGA dem Antragsteller das Recht zur Führung des Gütezeichens und stellt eine entsprechende Verleihungsurkunde aus.

Überwachungsverfahren

Das Überwachungsverfahren beginnt mit dem Datum der Bestätigung durch die BGK über das Recht zur Führung des Gütezeichens. Danach setzt sich das Überwachungsverfahren jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres fort.
Im Überwachungsverfahren hat der Gütezeichennehmer folgende Nachweise zu erbringen:

  • Prüfberichte der Folgeprüfung der Verwertung und der Erzeugung (i.d.R. alle 2 Jahre),
  • Ergebnisse der im Überwachungsverfahren jährlich durchzuführenden Untersuchungen der Abwasserschlämme, die vom beauftragten Prüflabor direkt an die BGK berichtet werden.

Fällt die Prüfung der im Überwachungsverfahren erforderlichen Nachweise durch den Bundesgüteausschuss positiv aus, bescheinigt die BGK dem Zeichennehmer das Recht zur Führung des Gütezeichens für ein weiteres Jahr.

Untersuchungen

An der Gütesicherung teilnehmende Kläranlagen sind verpflichtet, ihre Abwasserschlämme regelmäßig untersuchen zu lassen. Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen (Fremdüberwachung) richtet sich nach der Menge des Abwasserschlamms (Output). Die im Anerkennungs- und Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Untersuchungsumfang

 

Klärschlammmenge

(t/a)

Anzahl an Untersuchungen

je Jahr

bis 750

4

751 - 1.000

5

1.001 - 1.250

6

1.251 - 1.500

7

1.501 - 1.750

8

1.751 - 2.000

9

2.001 - 2.250

10

2.251 - 2.500

11

über 2.500

12

Die Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen sind im Abstand von längstens 3 Monaten durchzuführen.

Gütezeichennehmer erhalten von der BGK zu Jahresbeginn einen entsprechenden Probenahmeplan.

Die fristgerechte Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK quartalsweise überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.