Ablauf der Gütesicherung

Die Abbildung gibt einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf der Gütesicherung. Erläuterungen werden durch Anklicken der einzelnen Elemente angezeigt.

Ablauf der Gütesicherung - HolzaschenGütezeichennehmerZertifikateBGKProbennehmerPrüfbeauftragtePrüflaborFachausschuss DüngerBundesgüteausschuss (BGA)

Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren wird durchgeführt, um das Gütezeichen zu erlangen. Es beginnt mit der Bestätigung des Antrags auf Gütesicherung durch die BGK.
Im Anerkennungsverfahren hat der Antragsteller folgende Nachweise zu erbringen:

  • Antrag auf Gütesicherung als 'Ausgangstoff' für Düngemittel oder als 'Dünger'
  • Stammdaten der Feuerungsanlage
  • Prozesskette der Asche-Erzeugung
  • Prüfbericht der Erstprüfung der Feuerungsanlage
  • Bescheinigung der Sach- und Fachkunde des GS-Beauftragten
  • Ergebnisse der im Anerkennungsverfahren durchzuführenden Asche-Untersuchungen

Der Antrag auf Gütesicherung sowie die dazu vorliegenden Nachweise werden vom Bundesgüteausschuss (BGA) geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt der BGA dem Antragsteller das Recht zur Führung des Gütezeichens und stellt eine entsprechende Verleihungsurkunde aus.

Überwachungsverfahren

Das Überwachungsverfahren beginnt mit dem Datum der Bestätigung durch die BGK über das Recht zur Führung des Gütezeichens. Danach setzt sich das Überwachungsverfahren jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres fort.
Im Überwachungsverfahren hat der Gütezeichennehmer folgende Nachweise zu erbringen:

  • Ergebnisse der im Überwachungsverfahren durchzuführenden Asche-Untersuchungen
  • Prüfbericht der Folgeprüfung der Feuerungsanlage (soweit in jeweiligen Jahr anhängig)

Fällt die Prüfung der im Überwachungsverfahren erforderlichen Nachweise durch den Bundesgüteausschuss positiv aus, bescheinigt die BGK dem Gütezeichennehmer das Recht zur Führung des Gütezeichens für ein weiteres Jahr.

Untersuchungen

Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen richtet sich nach der Menge der erzeugten Holz- und Pflanzenaschen. Die im Anerkennungs- bzw. Überwachungsverfahren erforderliche Anzahl an Untersuchungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Jährliche Erzeugung von

gütegesicherten Aschen

Anerkennungsverfahren

 

Überwachungsverfahren

 
 

Einstufungs-

untersuchung (EU)

Leitparameter-

untersuchung (LPU)

Kontroll-

untersuchung (KU)

Leitparameter-

untersuchung (LPU)

bis 100 t

1

2

1

2

bis 1.000 t

2

4

1

4

über 1.000 t

3

6

1

6

Die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen wird von der BGK halbjährlich überprüft. Säumige Untersuchungen werden angemahnt und nachgefordert.

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