Übereinstimmung von Kompost mit der EU-Öko-Verordnung 2092/91 im Fremdüberwachungszeugnis der Gütesicherung ausweisbar

Der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) hat anlässlich seiner Sitzung vom 19./20.03.2002 in Potsdam beschlossen, die Übereinstimmung von Kompostprodukten mit geltenden EU-Bestimmungen in den Fremdüberwachungszeugnissen der RAL-Gütesicherung auszuweisen. Bisher erfolgt bereits eine Ausweisung nach den deutschen Rechtsbestimmungen (Bodenschutz-, Düngemittel-, Bioabfallverordnung). Künftig wird darüber hinaus die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung 2092/91 sowie des EU-Umwelt-Zeichens für Bodenverbesserungsmittel ausgewiesen. Die Übereinstimmung mit den jeweiligen Anforderungen erfolgt nach Maßgabe der Medianwerte der jeweils letzten 10 Untersuchungen der Gütesicherung.

Abbildung: Teilansicht des Fremdüberwachungszeugnisses (Muster),
Seite 1, Produktinformation mit Angaben zur Übereinstimmung mit EU-Bestimmungen





Hintergrund der Erweiterung der Fremdüberwachungszeugnisse ist das von Bundesministerin Renate Künast eingeführte Öko-Siegel für Erzeugnisse des biologischen Landbaus. Das Öko-Siegel des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hebt in seinen Bestimmungen nämlich auf die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung 2092/91 ab. In dieser Verordnung, die auch in Deutschland unmittelbar gilt, sind in Anhang II Anforderungen an die Zulässigkeit von Kompost für den biologischen Landbau enthalten. Aufgrund der verstärkten Förderung des ökologischen Landbaus gibt es eine zunehmende Nachfrage nach dafür zugelassenen Komposten. Die Unsicherheiten, welche Produkte verwendet werden dürfen, sind jedoch sowohl bei den Produzenten wie auch bei den Anwendern groß. Mit der neuen Ausweisung in den Fremdüberwachungszeugnissen kann dieser Unsicherheit begegnet werden.

Die Anforderungen nach der EU-Öko-Verordnung gelten allerdings ausschließlich für den Einsatz von Kompost im ökologischen Landbau und sind auf den konventionellen Landbau nicht übertragbar. Für den konventionellen Landbau werden EU-Richtlinien Ende 2004 erwartet (Biologische Behandlung von Bioabfällen – Kompostrichtlinie). Für den konventionellen Landbau relevant ist in Deutschland die in den Fremdüberwachungszeugnissen ausgewiesene Übereinstimmung mit dem Bodenschutz- Düngemittel- und Abfallrecht.

Neben der EU-Öko-Verordnung ist auch die Normkonformität mit dem europäischen Umweltzeichen für Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate ausgewiesen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen zutreffen.

Anlagenbetreiber, die Komposte in den biologischen Landbau vermarkten, können bei der Bundesgütegemeinschaft ein aktualisiertes Fremdüberwachungszeugnis 2002 anfordern. In den zu Beginn des Jahres für 2002 ausgestellten Fremdüberwachungszeugnissen sind die EU-Konformitäten nämlich noch nicht enthalten.

Weitere Information zur EU-Öko-Richtlinie 2092/91 sind zu finden unter www.verbraucherministerium.de/landwirtschaft/eg-oeko-vo/index.htm. Auf der dann angezeigten Seite „Anhang II“ anklicken.

H&K 02-2-090

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