Untersuchungsberichte der RAL-Gütesicherung sind auf das neue Düngemittelrecht umgestellt

Nachdem die Bundesgütegemeinschaft Kompost die jährlichen Fremdüberwachungszeugnisse zu den Gütesicherungen bereits im Januar 2005 nach den Bestimmungen der neuen Düngemittelverordnung umgestellt hat, folgt zum Januar 2006 nun die Umstellung der Untersuchungsberichte (Muster-Untersuchungsbericht Seite 253). Der Verordnungsgeber hat für die Anwendung der geänderten Rechtsbestimmungen eine Übergangsfrist bis zum 4.12.2006 eingeräumt.

Änderungen im Düngemittelgesetz

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die zulässigen Ausgangstoffe, die Einteilung zugelassener Düngemitteltypen sowie deren düngemittelrechtliche Kennzeichnung. Über die einzelnen Anforderungen wurde in der Ausgabe 3/04 dieses Informationsdienstes ausführlich berichtet.

Die zum Januar 2006 vorgenommenen Umstellungen der Untersuchungsberichte beziehen sich v.a. auf folgende 2 Punkte:

  • Umsetzung der o.g. düngemittelrechtlichen Bestimmungen
  • Umstellung bei der Versendung der Untersuchungsberichte

(Diese kommen ab 1.1.2006 direkt von der BGK und nicht vom Labor)

Für die notwendigen Anpassungen war eine wesentliche Umstellung der ZAS-Datenbank und des Berichterstattungswesens der BGK erforderlich. Mit dem nunmehr vorgesehenen Direktversand der Untersuchungsberichte über die Bundesgütegemeinschaft wird der Service für die Mitglieder der Gütesicherung verbessert.

Vorteile der neuen per E-Mail versandten Untersuchungsberichte im pdf-Format sind, dass sie immer in guter Qualität ausgedruckt werden können und eine Weiterleitung per E-Mail (z.B. an Abnehmer) ohne Kopieraufwand und Qualitätsverlust möglich ist. Darüber hinaus können Inhalte einfacher und schneller an geänderte Vorgaben angepasst werden, da die Umprogrammierung der erforderlichen Software nicht mehr in jedem der über 100 anerkannten Prüflabore durchgeführt werden muss (Muster siehe www.bgkev.de/download/untersuchungsbericht.pdf).

Die Anpassung der RAL-Prüfdokumente an das neue Düngemittelrecht sind mit diesem Schritt rechtzeitig abgeschlossen worden. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit hat sich die BGK die neuen Prüfdokumente auch vom Arbeitskreis der Düngemittelverkehrskontrollstellen der Länder bestätigen lassen


Umstellung der Software ZAS-Labor

Anlässlich der Anpassung der Untersuchungsberichte zu den RAL-Gütesicherungen an das neue Düngemittelrecht hat die Bundesgütegemeinschaft Kompost die den Laboren zur Berichterstattung von Ergebnissen der Gütesicherung sowie zum Ausdruck der diesbezüglichen Untersuchungsberichte erforderliche Software umgestellt.

Die Umstellung bezieht sich in Wesentlichen auf folgende 2 Punkte:

  • Das den Laboren in der neuesten Version der Software ZAS-Labor zur Verfügung gestellte Update ist nicht mehr darauf ausgerichtet, den in der Gütesicherung verwendeten „Untersuchungsbericht“ zu erzeugen. Die Software dient künftig allein der Berichterstattung der Untersuchungsergebnisse an die zentrale Auswertungsstelle der Bundesgütegemeinschaft. Die offiziellen Untersuchungsberichte werden dort dann automatisch erstellt und per Email an die jeweilige Produktionsanlage weitergegeben.
  • Damit das Labor seine Leistungen gegenüber seinen Auftraggebern (Produktionsanlagen) auch weiterhin ausreichend dokumentieren kann, bietet die neue Software natürlich immer noch die Möglichkeit, Untersuchungsergebnisse in Form einer Liste zu generieren und auszudrucken. Dieser Ausdruck enthält jedoch nur die reinen Analysenergebnisse und nicht die in den offiziellen Untersuchungsberichten weit darüber hinausgehenden Angaben, etwa zur düngemittelrechtlichen Kennzeichnung, zur Aufwandmengenbemessungen oder zum Düngewert.


Die Umstellung der Laborsoftware war erforderlich, weil die Komplexität der zu beachtenden Bestimmungen und Vorgaben sowie die ständigen Anpassungserfordernisse zu immer größeren Problemen bei der Installation und Lauffähigkeit der Software auf den über 100 Laboren mit ihren unterschiedlichsten Hardware-Software-Konstellationen geführt hat.

Die von der BGK anerkannten Prüflabore haben ein Update der Laborsoftware ZASLab 2000 erhalten, in der die genannten Anpassungen vorgenommen sind. Ab 1.1.2006 werden die offiziellen Untersuchungsberichte zentral über die Bundesgütegemeinschaft versandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die von der alten Version der ZASLab generierten Untersuchungsberichte nach Ende der Übergangsfrist (31.12.2006) nicht mehr den düngemittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. (KI)

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