Herbstdüngung mit flüssigen organischen Düngern

Anders als vielfach angenommen, ist die nach der Düngeverordnung (DüV) für bestimmte Düngemittel genannte N-Obergrenze im Herbst von 40 kg NH4-N/ha oder 80 kg Gesamt-N/ha keine Erlaubnis dafür, bis zu dieser Höhe zu düngen. Vielmehr ist die N-Düngung nach der Ernte nur bis zur Höhe des aktuellen Bedarfs zulässig. Wo kein Bedarf gegeben ist, darf auch nicht gedüngt werden. In einem Erlass hat NRW bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Bedarf aufgeschlossen werden kann, d.h. eine Düngung nicht zulässig ist.

Quelle: H&K aktuell 8/9 2012

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