Gütesicherung Gärprodukte vom RAL anerkannt – Gütezeichen können vergeben werden

Die Gütesicherung Gärprodukte (RAL-GZ 256/1) der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) ist am 17.09.00 vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) anerkannt worden.

Die Gütesicherung Gärprodukte ist der erste Teilbereich, den die Bundesgütegemeinschaft nunmehr innerhalb der neuen „Gütesicherung Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel“ (RAL-GZ 256) abgeschlossen hat. Als weitere Teilbereiche sind eine Gütesicherung für Veredelungsprodukte aus Abwasserschlämmen (z. B. hochwertige Klärschlammkomposte) sowie eine Gütesicherung für unbehandelte Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel vorgesehen. Zusammen mit der bestehenden Gütesicherung Kompost decken die genannten Gütesicherungen dann alle von der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung erfassten Recyclingprodukte aus bzw. mit organischen Reststoffen ab.

In der Gütesicherung Gärprodukte können folgende Erzeugnisse zertifiziert werden:

  • feste Gärprodukte
  • flüssige Gärprodukte

Auch Gemische von Bioabfällen mit Wirtschaftsdüngern (z. B. mit landwirtschaftlicher Gülle) aus Kofermentationsanlagen sind Gärprodukte im Sinne dieser Gütesicherung. Aus diesem Grunde ist die neue Gütesicherung auch für landwirtschaftliche Betreiber von Biogasanlagen interessant, die neben Wirtschaftsdüngern auch Bioabfälle verwerten.

Biogas- bzw. Vergärungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von über 500.000 t haben sich der neuen Gütesicherung bereits im Stadium der Erarbeitung angeschlossen. Aus diesem Grunde können die ersten Gütezeichen bereits in Kürze vergeben werden.

Abbildung: Zeichen der neuen „Gütesicherung Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel“ RAL-GZ 256 (links) sowie „Gütezeichen Gärprodukte“ RAL-GZ 256/1 (rechts). Vergeben werden ausschließlich Gütezeichen mit Inschrift der Bezeichnung des betreffenden Produktes (rechts).

Nach den Güte- und Prüfbestimmungen müssen regelmäßige Untersuchungen auf Gehalte an Pflanzennährstoffen, Gehalte an basisch wirksamen Stoffen, organischer Substanz, pH-Wert, Salzgehalt, Trockensubstanz, Rohdichte, Körnung, Fremdstoffe und Steine, Vergärungsgrad, Geruch, hygienische Parameter, keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile sowie Gehalte an Schwermetallen erfolgen. Die jeweiligen Probenahmen sind Bestandteil der Gütesicherung/Fremdüberwachung. Als Prüfdokumente gibt es die bereits aus der Gütesicherung Kompost bekannten bundesweit einheitlichen Untersuchungsberichte und Fremdüberwachungszeugnisse mit allen Qualitätsangaben incl. Ausweisung der Übereinstimmung mit den Rechtsbestimmungen, Anwendungsempfehlungen nach guter fachlicher Praxis sowie der nach Düngemittelrecht ordnungsgemäßen Warendeklaration.

Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaften (oder solche, die es werden wollen), können mit dieser Gütesicherung für Gärprodukte von den zuständigen Behörden nach § 11 Abs. 3 Bioabfallverordnung von den Nachweispflichten der Verordnung befreit werden. Dies betrifft insbesondere Bodenuntersuchungen auf Gehalte an Schwermetallen sowie das aufwendige Lieferscheinverfahren mit Behördeninformation nach § 11 Abs. 3 Bioabfallverordnung.

Die Güte- und Prüfbestimmungen sowie die Durchführungsbestimmungen können bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. angefordert werden.

Interessenten an der neuen Gütesicherung Gärprodukte wenden sich an die Bundesgütegemeinschaft oder eine der Bundesgütegemeinschaft angeschlossenen regionalen Gütegemeinschaften. Offiziell vorgestellt wird die neue Gütesicherung anlässlich des 60. Informationsgespräches des ANS am 24./25.10.2000 in Wolfsburg. Bei diesem Anlass sollen auch die ersten Gütezeichen verliehen werden.

H&K 00-3-145

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