Gütesicherung Gärprodukte vom RAL anerkannt: Verleihung der ersten Gütezeichen (Presseinformation)

Das RAL-Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, St. Augustin, hatte im August diesen Jahres die „Gütesicherung Sekundärrohstoffdünger und Bodenverbesserungsmittel (SRD/BVM)“ für den ersten Teilbereich „Gärprodukte“ anerkannt. Gärprodukte sind aus Biogasanlagen resultierende organische Stoffe, die im Pflanzenbau als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel eingesetzt werden können. Gärprodukte, die besonderen Qualitätsanforderungen entsprechen, können nun mit dem RAL-Gütezeichen (RAL-GZ 256/1) ausgewiesen werden.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost mit Sitz in Köln ist die vom RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für die Warengruppen Kompost und Gärprodukte in Deutschland.

Mit der Gütesicherung von Humusprodukten hat die Bundesgütegemeinschaft Erfahrung: In 1989 gegründet, wurde mit der RAL-Gütesicherung Kompost ein bundesweit geltender Qualitätsstandard geschaffen. Der Gütesicherung Kompost unterliegen heute über 400 Kompostanlagen mit einer jährlichen Verarbeitungskapazität von rund 4,5 Mio. t Bio-, Garten- und Parkabfällen, die zu hochwertigen Komposten verarbeitet werden.

Auch bei den Gärprodukten ist die Gewährleistung definierter Qualitätsnormen sowie die zuverlässige Kennzeichnung der Produkteigenschaften in der Vermarktung Ziel der Gütesicherung.

Dr. Bertram Kehres von der Bundesgütegemeinschaft erläuterte hierzu: „Gerade bei Recycling-Produkten, die aus Abfällen hergestellt sind, ist der Nachweis einer neutralen Qualitätskontrolle sowie die Sicherheit für den Anwender von besonderer Bedeutung.“

Nach den Güte- und Prüfbestimmungen müssen regelmäßige Untersuchungen auf Gehalte an Pflanzennährstoffen, basisch wirksamen Stoffen, organischer Substanz, pH-Wert, Salzgehalt, Trockensubstanz, Rohdichte, Körnung, Fremdstoffe und Steine, Vergärungsgrad, Geruch, hygienische Parameter, keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile sowie Gehalte an Schwermetallen erfolgen.

Die Prüfdokumente mit den Qualitätsangaben beinhalten auch den Abgleich mit allen geltenden Rechtsbestimmungen, Anwendungsempfehlungen nach guter fachlicher Praxis sowie der nach Düngemittelrecht ordnungsgemäßen Warendeklaration.

Vergärungsanlagen, die Mitglied der Bundesgütegemeinschaft sind und der RAL-Gütesicherung unterliegen, haben den Vorteil, von der zuständigen Behörde von umfangreichen Nachweispflichten der Bioabfallverordnung befreit werden zu können.

In der neuen Gütesicherung können neben festen und flüssigen Gärprodukten, die aus Bioabfällen hergestellt sind, auch sogenannte Kofermentate Güte gesichert werden. Kofermentate sind Gärprodukte aus der gemeinsamen Verarbeitung von Bioabfällen und landwirtschaftlichen Wirtschaftsdüngern.

Der neuen Gütesicherung haben sich inzwischen Biogas- und Vergärungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von über 500.000 t p.a. angeschlossen.

Nähere Informationen zur Gütesicherung sind bei der Bundesgütegemeinschaft Kompost, eMail: info@bgkev.de erhältlich.

RAL-Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 256/1)

Textbeitrag und Gütezeichen sind zum Zweck der Veröffentlichung in Pressebeiträgen auf Diskette oder per eMail abrufbar.

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