Spätestens ab 2015 haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Vorgabe erfordert bei vielen Entsorgungsträgern eine Anpassung ihrer Abfallsatzungen. Die vorhandenen Muster-Satzungen tragen der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bezüglich der getrennten Sammlung von Bioabfällen bislang noch nicht ausreichend Rechnung.
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