Wissenschaftliche Anhörung zur Verwendung von Klärschlamm und anderen Düngemitteln in der Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) am 25. und 26. Oktober 2001 in Bonn eine wissenschaftliche Anhörung zum Thema "Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, Gülle und anderen Düngern unter Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes" durchgeführt.

Die Anhörung geht zurück auf einen Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom 13. Juni diesen Jahres. Es dürfe, so der Beschluss der Konferenz, durch Bewirtschaftungsmaßnahmen wie der Aufbringung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger oder Bioabfällen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen.

Ziel der Anhörung sollte es deshalb sein, den aktuellen Kenntnisstand im nationalen und internationalen Bereich hinsichtlich relevanter Schadstoffgruppen in Düngematerialien aufzuzeigen und Wege zur Begrenzung der Einträge von Schwermetallen und organischen Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Daneben sollten auch die Risiken durch Belastungen des Bodens mit hormonell wirkenden Stoffen bewertet werden. Das Symposium stieß mit über 250 Teilnehmern aus dem In- und Ausland auf große Resonanz.

Im Verlauf der Anhörung wurden unterschiedliche Aspekte der Verwertung organischer Dünger und Mineraldünger erörtert. So wurden Untersuchungen zu Schwermetallen und organischen Schadstoffen bei der Verwendung von Klärschlamm, Kompost, Wirtschaftsdüngern und einzelnen Mineraldüngern vorgestellt. Zu den organischen Schadstoffen, die in organischen Düngern vorkommen können, gibt es bislang, wie viele Beiträge aufzeigten, keine ausreichenden Daten, insbesondere fehlen Erkenntnisse zu den Auswirkungen dieser Stoffe auf Pflanzen und im Boden lebende Mikroorganismen. Zusätzlich wurde die Rolle von Humanarzneimitteln in Klärschlämmen sowie von Tierarzneimitteln in Wirtschaftsdüngern erörtert.

In weiteren Referaten wurden Regelungen zu organischen Düngern in anderen europäischen Ländern vorgestellt und über den Stand der Novellierung der europäischen Klärschlammrichtlinie berichtet. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen einer etwaigen verstärkten Verbrennung von Klärschlamm auf die Entsorgungswirtschaft und die Kommunen sowie speziell auf die Abwassergebühren beleuchtet. Ergänzend wurden Möglichkeiten und Grenzen der Nährstoffabtrennung aus Klärschlämmen und Gülle diskutiert.

Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium beabsichtigen, nach der Anhörung gemeinsam mit den Ländern zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Einschränkungen oder sogar ein Verbot des Aufbringens von Klärschlämmen auf Ackerflächen, wie von einigen Bundesländern gefordert, aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes notwendig erscheinen. Auch für Wirtschaftsdünger, darunter Gülle, soll die Notwendigkeit von Beschränkungen erörtert werden.

Der Tagungsband mit Kurzfassungen der wissenschaftlichen Beiträge ist bei den Organisatoren der Veranstaltung, dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), unter der unten angegebenen Adresse zu beziehen. Die Veröffentlichung der Langfassung der Referate ist für Anfang 2002 geplant.

Bezug: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), Bartningstraße 49, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151/70 01-0, Fax: 06151/70 01-123. (SR)

Quelle: H&K 01-4-304

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