Beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind die Vorgaben des Veterinärrechts zu beachten. Für Biogas- und Kompostanlagen sind die wesentlichen Vorgaben im Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz bzw. in der –verordnung enthalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überarbeitet derzeit die dortigen Regelungen.