Die Bundesregierung streicht die Heizwertklausel aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das ist einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" zu entnehmen. Mit der Aufhebung der Klausel kommt die Bundesregierung auch einer entsprechenden Forderung der Europäischen Kommission nach.