Verwertung von Kompost zu Immissionsschutzzwecken im Tagebau

Der Abbau der Braunkohlenlagerstätte des Rheinischen Reviers westlich von Köln konzentriert sich derzeit auf vier Großtagebaue, die rd. 7.000 ha Land in Anspruch nehmen. Temporäre vegetationslose Betriebsflächen innerhalb der Tagebaue können insbesondere in niederschlagsarmen Jahreszeiten zu großflächigen, diffusen Staubquellen werden. Die Staubimmissionen in den Tagebaurandgebieten führen vielfach zu Belästigungen der dortigen Bewohner und zu Nachbarschaftsbeschwerden.

Zur Begrenzung der Staub-Emissionen bzw. -Immissionen ergreift der Tagebaubetreiber eine Vielzahl von Anstrengungen. Um auf den winderosionsgefährdeten und vegetationsfeindlichen Flächen innerhalb der Tagebaue eine minimale Begrünung zur Verringerung von Staubemissionen zu erreichen, wird seit einiger Zeit Kompost ausgebracht und anschließend begrünt. In 2002 betrug die hierfür eingesetzte Menge in Summe rd. 60.000 t Frischkompost.

Aus den Versuchsergebnissen sowie den weiteren Recherchen lassen sich die folgenden Handlungsempfehlungen für die Anwendung von Kompost zu Immissionsschutzzwecken einschließlich einer unterstützenden Begrünung bzw. für die Etablierung einer Minimalvegetation ableiten:

 

FlächenauswahlPrioritätenliste erstellen
  • Liegezeit >= 1 Jahr
  • Oberste Sohlen
Erosionsanfälligkeit (Material, Windrichtung, etc.)

Grüngutkompost
  • Rottegrad II - III
  • Absiebung 0 - 40 mm
  • Strukturreich
Aufwandmenge Mächtigkeit<=3 cm FM
Unterstützende
Begrünung
Saatgutmenge 20 - 40 kg/ha
  • Rotschwingel 60 Gew.-%
  • Weißklee 30 Gew.-%
  • Dt. Weidelgras 10 Gew.-%

 

In der Dissertation werden die rechtlichen Grundlagen eines Komposteinsatzes zu Immissionsschutzzwecken einschließlich einer unterstützenden Begründung diskutiert und Ergebnisse von Feldversuchen vorgestellt. Bestandteil der Versuche war die Beobachtung der Vegetationsentwicklung ausgewählter Pflanzenarten auf einem mit Kompost bedeckten Versuchsstandort im Tagebau Garzweiler sowie die Bewertung der Umweltverträglichkeit des Komposteinsatzes. Eine Kompostverwertung zu Immissionsschutzzwecken zur Ergänzung des bisherigen Immissionsschutzsystems in den Tagebauen des Rheinischen Braunkohlenreviers einschließlich einer unterstützenden Begrünung ist technisch möglich, umweltverträglich und rechtlich zulässig sowie unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Die im Rheinischen Revier gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Etablierung einer Minimalvegetation sind vorbe-haltlich einer jeweiligen rechtlichen Einzelfallprüfung i.d.R. auch auf andere Anwendungsfälle übertragbar.Die vollständige Dissertation kann im Internet unter www.kirsch-verlag.de bezogen werden. Weitere Informationen: Dr. Peter Asenbaum, Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren, Tel.: 02421 / 9440-22, Fax: 02421 / 4045-22, Email: Peter.Asenbaum@berga-dr.nrw.de (AN)

Quelle: H&K 4/2003, S. 255

 

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