Durchführungshinweise zur EU-HygieneV

Das 68-seitige Papier enthält Auslegungshinweise zur EU-HygieneV sowie den zu ihrer Durchführung einschlägigen nationalen Rechtsbestimmungen. Die Hinweise beziehen sich v.a. auf folgende Punkte:

  • Geltungsbereich der EU-HygieneV 1774/2002
  • Zulassung von Biogas- und Kompostierungsanlagen
  • Zuordnung einzelner tierischer Nebenprodukte in die drei Kategorien der EU-HygieneV


Über die wesentlichen Punkte aus dem Papier wurde bereits in der Humuswirtschaft und KomPost Ausgabe 01/04 berichtet. -

Das Papier entstand in einem Arbeitskreis, in dem neben den o.g. Ministerien auch Behördenvertreter einiger Bundesländer sowie die Bundesgütegemeinschaft Kompost, der Fachverband Biogas und der Deutsche Bauernverband vertreten waren. Ziel des Arbeitskreises war es, die im Vollzug aufgetretenen unterschiedlichen Interpretationen der EU-HygieneV kurzfristig zu vereinheitlichen und Hilfestellung zu unklaren Punkten bereitzustellen. (KI)

Quelle: H&K 04_2_090

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