Eine generelle Erlaubnis für das Verbrennen von Gartenabfällen durch Allgemeinverfügung ist unzulässig. So lautet ein Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juni 2007 (Az. 9K 2737/04). ..fileadmin/docs/Archiv/Umweltuboden/2_2007_136_2.pdf
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