Aufzeichnung von Mietentemperaturen ist bei der Kompostierung als Hygienenachweis entscheidend

Die Einhaltung der nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 BioAbfV erforderlichen Temperaturen muss für alle Chargen der Produktion durch indirekte Prozessprüfung (Temperatur/-Zeitprotokolle) jederzeit belegt werden. Gemäß Anhang 2 Nr. 2.1 BioAbfV muss im Verlauf der Kompostierung eine Temperatur von > 55° C über einen möglichst zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen oder 65° C (bei geschlossenen Anlagen 60° C) über eine Woche im gesamten Mischgut einwirken. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch entsprechende
arbeitstägliche Messungen (d. h. nicht an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen) zu belegen.

Für die Durchführung der Temperaturmessungen wird auf Kapitel IV 1.4 des Methodenbuches zur Analyse von Kompost der Bundesgütegemeinschaft verwiesen.

Die arbeitstäglichen Temperaturmessungen sind vor allem in einfachen Mietenkompostierungsanlagen ohne besondere technische Einrichtungen bei händischer Durchführung mit einer Messlanze zeitaufwendig. Die Messungen sowie die Übertragung der Messergebnisse in eine prüffähige Dokumentation sind jedoch unabdingbar. Nur durch eine jederzeit nachvollziehbare Dokumentation der indirekten Prozessprüfung gelten die hergestellten Komposte als hygienisch unbedenklich.

Bei der indirekten Prozessprüfung festgestellte Mängel führen bei der RAL-Gütesicherung im ersten Schritt zu einer Mahnung und im zweiten Schritt zum Entzug des RAL-Gütezeichens. Im Rahmen der Bioabfallverordnung sind bei fehlerhaften, nicht nachvollziehbaren oder gar fehlenden Temperaturprotokollen seitens der zuständigen Behörde drastische Maßnahmen bis hin zur Schließung der Anlage möglich.

Obgleich die Verfahren der Kompostierung als sehr sicher gelten und Schäden aufgrund mangelnder Hygiene bislang nicht aufgetreten sind, muss diese Sicherheit jederzeit trotzdem gegenüber dem Verbraucher dokumentiert werden.

Zur Begrenzung des Aufwandes sowie Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit von Analysenergebnissen gibt es auch für einfache Mietenkompostierungsverfahren automatisierte Systeme, die auf keiner Anlage fehlen sollten (siehe nachfolgender Beitrag).

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