BGK: Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach AbfKlärV
Die BGK - Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) offiziell als Träger der Qualitätssicherung gemäß § 20 der Klärschlammverordnung anerkannt.