Gütesicherung von Klärschlamm - Möglich und bezahlbar

Bundesweit werden rund 50 % der Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet. Ihre stoffliche Nutzung ist jedoch nicht unumstritten. Gegner, die auf mögliche Risiken verweisen und Befürworter, die auf den Nutzwert abheben, stehen sich mehr oder weniger unversöhnlich gegenüber. Die Einführung verlässlicher Systeme der Gütesicherung kann in Verbindung mit der geplanten Novelle der Klärschlammverordnung hier einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der stofflichen Verwertung leisten.

Freiwillige Systeme der Gütesicherung von Klärschlämmen, die mit den bewährten Gütesicherungssystemen für Kompost nach der Bioabfallverwertung vergleichbar sind, werden von der QLA (Qualitätssicherung landwirtschaftliche Abfallverwertung) und vom VGVA (Verein zur Gütesicherung von Veredelungsprodukten aus Abwasserschlamm) angeboten. Beim VGVA ist das Angebot auf die Gütesicherung von Komposten aus Klärschlamm beschränkt.

Die Kosten für die Gütesicherung der genannten Organisationen sind vergleichbar. Bei QLA fallen neben dem Arbeitsaufwand des Personals der Kläranlage v. a. Kosten für die Zertifizierung, das Audit sowie für Analysen an. Je nach Größe der Kläranlage werden an Gesamtkosten zwischen 8,75 €/t Trockenrückstand (TR) bei kleinen Anlagen und 1,60 €/t TR bei größeren Kläranlagen angegeben. Gütegesicherte Erzeugnisse werden mit dem QLA-Gütezeichen ausgewiesen.

Beim VGVA setzen sich die Kosten für die Gütesicherung AS-Humus (d. h. von Komposten aus oder mit Klärschlamm) aus einem Grundbeitrag von 950 € je Produktionsanlage und einem variablen Beitrag von 0,1 €/t Input zusammen. Als Input gelten alle Eingangsstoffe, die für die Herstellung des Kompostes verwendet werden. Die verwendeten Klärschlämme haben i. d. R. Trockenrückstände um 25 % und werden im Rottegemisch in Anteilen von rund 70 Gew.-% eingesetzt. Die übrigen 30 % sind meist zerkleinerte Grünabfälle, die als Strukturbildner zugemischt werden. Aufgrund der von der Menge des Inputs abhängigen Anzahl an Analysen ergeben sich je nach Größe der Produktionsanlage Gesamtkosten zwischen 1 €/ t TR für große Anlagen und 4,60 €/t TR für kleine Anlagen. Erzeugnisse werden mit dem Gütezeichen AS-Humus (RAL-GZ 258) ausgewiesen.

Da von den Kläranlagenbetreibern ab 2007 keine Zahlungen in Höhe von 10,23 €/t TR mehr an den Klärschlammfonds abzuführen sind (das vorgesehene Fondsvermögen wurde in 2006 erreicht) kann ein Teil dieser Einsparungen in einer freiwilligen Gütesicherung gut angelegt sein. Vor dem Hintergrund der Novelle der Klärschlammverordnung ist dies sicherlich auch eine lohnende Investition. Sollen doch, wie das BMU mehrfach erklärt hat, in der novellieren Verordnung nicht nur die Schadstoffwerte gesenkt, sondern auch Erleichterungen und Vorteile für eine freiwillige Gütesicherung geschaffen werden.

Weitere Informationen zur Gütesicherung von Kompost aus Abwasserschlamm: Verein zur Gütesicherung von Veredelungsprodukten aus Abwasserschlamm (VGVA), Estern 41, 48712 Geschert, Tel.: 02542/929-0, Fax 02564 / 929-100, E-Mail: info@vgva.de, Homepage: www.vgva.de. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Adolf Kreimer., sowie Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK), Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln, Tel:: 02203/35837-0, Fax: 02203/35837-12, E-Mail: info@kompost.de, Homepage www.kompost.de. Ansprechpartner: Dr. Andreas Kirsch.

Weitere Informationen zur Gütesicherung von Klärschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung: VDLUFA Gesellschaft für Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH (QLA), Industriestraße 41, 53359 Rheinbach, Telefon: 02226/80990-12, Telefax: 02226/80990-13, Email: qla@vdlufa.de, Homepage: www.qla.de. Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Stefanie Budewig. (KE)

Quelle: H&L 1/2007, S. 29

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de