Nach den ergänzenden Hinweisen zu ASN 20 02 01 des Anhanges 1 Nr. 1 BioAbfV darf Straßenbegleitgrün nur dann stofflich verwertet werden, wenn durch Untersuchungen festgestellt worden ist, dass die in der Bioabfallverordnung genannten Schwermetallgehalte nicht überschritten werden... mehr [pdf]
Quelle: H&K 3/2003, S. 169