Handlungshilfe zur Biostoffverordnung

Im August 1997 haben die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE) eine Handlungshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und zur Dokumentation des Ergebnisses entsprechend § 6 des Arbeitsschutzgesetzes „Gefährdungsbeurteilung“ für Unternehmen der Entsorgungswirtschaft vorgelegt.

Am 01.04.1999 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) in Kraft getreten. Sie wurde auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und in Umsetzung der EG-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit erlassen. Auch diese Verordnung enthält in den §§ 5 - 8 Anforderungen an die Beurteilung bezüglich des Gefährdungspotentials für Arbeitnehmer beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.

Mit einem nunmehr vorgelegten zweiten Teil der Handlungshilfe erfolgt die praktische Umsetzung im Hinblick auf die von der Biostoffverordnung geforderten Gefährdungsbeurteilung. In einjähriger Arbeit wurde gemeinsam von BGF und BDE eine Vorgehensweise entwickelt, die den Praktiker in die Lage versetzt, seinen Verpflichtungen ohne tiefe mikrobiologische Fachkenntnisse nachkommen zu können.

Bezug: Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung an Sortierarbeitsplätzen nach Biostoffverordnung, Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Fax-Bestellung beim BDE unter Fax-Nr. 0221/93470090, Kosten: 5,-- DM je Exemplar. (BK)

Quelle: 02/00

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