Eignung von Abfällen aus MBA-Anlagen zur Ablagerung in Frage gestellt

Wenn einige der derzeit in Betrieb gehenden „mechanisch-biologischen-Abfallbehandlungsanlagen“ (MBA) den Deponien erstmals behandelten Restmüll zur Ablagerung anbieten, wird sich zeigen, ob das Material die von der TASI und der Abfallablagerungsverordnung gesetzten Standards einhalten kann.

Auf dem Kasseler Abfallforum Anfang April prognostizierte der Abfallwirtschaftsprofessor Klaus Fricke, dass die Mehrheit der MBA-Anlagen die Anforderungen vorerst nicht erfüllen wird. Man werde etwa ein Jahr Zeit benötigen, um die Grenzwerte einzuhalten. Fricke sprach sich dafür aus, den Anlagenbetreibern einen zeitlichen Aufschub zu gewähren, um die Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen. Es sei „kein Beinbruch“, wenn die Parameter für einige Monate nicht eingehalten, und für diesen Zeitraum die Abfälle zwischengelagert würden.

Die Äußerungen von Prof. Fricke lassen darauf schließen, dass Skepsis gegenüber der Einhaltung der Zielvorgaben besteht. Dies wurde auch auf der Tagung des ANS zum „Stichtag 1. Juni 2005“ in Leipzig deutlich, als Betreiber von MBA-Anlagen von Politik und Vollzug Karenzzeiten für die Einhaltung der Anforderungen verlangten. Die Zweifel beziehen sich offensichtlich nicht so sehr auf die allgemeine Leistungsfähigkeit der MBA-Behandlung, als vielmehr auf die Unwägbarkeiten der Zusammensetzung der angelieferten Abfälle sowie der erforderlichen Art und Dauer der Behandlung, um die Ablagerungskriterien sicher zu erreichen.

Bereits eine Verlängerung der Behandlungsdauer um ein oder zwei Wochen stellt die geplanten Durchsatzleistungen und Kostenkalkulationen in Frage. Zu welchem Preis sich Probleme bei den Behandlungszielen mit Modifikationen der Verfahrenstechnik und/oder der Behandlungszeiten überhaupt erreichen lassen, wird sich dabei erst noch zeigen.

Eine besondere Schwierigkeit wird im Übrigen darin bestehen, wirklich „wahre Werte“ zu erhalten. Die Glaubwürdigkeit der Beteiligten wird dabei gar nicht in Zweifel gezogen. Art und Zeitpunkt der Probenahmen, Unterschiede zwischen und innerhalb von Laboren und Möglichkeiten der Ausschöpfung und Interpretation von Toleranzregelungen werden es sehr schwer machen, die Einhaltung von Anforderungen im erwarteten Grenzbereich wirklich sicher festzustellen. Dass zuständige Behörden hierzu flächendeckend in der Lage sind, ist kaum anzunehmen.

Für die Abfallentsorgung zuständige Gebietskörperschaften sind vor diesem Hintergrund gut beraten, die Sicherheit der MBA im Hinblick auf prognostizierte Mengendurchsätze und Kosten, sowie auf das sichere Erreichen zugesagter Qualitäten genau zu prüfen und mit Praxiserfahrungen abzugleichen. Dabei werden sich insbesondere Vorstellungen, aufgrund der Verfügbarkeit einer MBA etwa auf die getrennte Sammlung von Bioabfällen verzichten zu können, als Irrweg erweisen. (KE)

Quelle: H&K 2/2005, S.113

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