Modellrechnung zur Schließung von Stoffkreisläufen

Welche Möglichkeit besteht, negative Humusbilanzen auszugleichen? Wie kann ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Flächen mit Phosphor unterversorgt sind, mittelfristig (4 bis 12 Jahre) wieder eine gute Versorgungsstufe erreichen? Welchen Beitrag können Sekundärrohstoffdünger dabei leisten? Diesen Fragestellungen ging die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft nach.

Unter Verwendung der Software für Betriebsund Umweltmanagement „REPRO“ werden 5 Modellbetriebe (Marktfruchtbetrieb, Marktfruchtbetrieb mit Biogas 400 kW Fermentation pflanzlicher Produkte, Gemischtbetrieb mit 0,5 GV/ha, Gemischtbetrieb mit 0,35 GV/ha mit Biogas 300 kW Kofermentation Gülle/Pflanze, Gemischtbetrieb mit 1,0 GV/ha) untersucht. Die Berechnungen sind ausgerichtet auf den entstehenden Phosphor- und Humusbedarf sowie den pH-Wert. Besonderes Augenmerk lag auf dem Schließen der Stoffkreisläufe im Bereich Humusversorgung unter Einbeziehung von Sekundärrohstoffdüngern. An den Betriebssystemen und entsprechend modellierten Stoffkreisläufen wird berechnet, unter welchen Bedingungen die notwendige Versorgungsstufe (Humusbilanzklasse C) wieder erreicht werden kann. Begonnen wird mit der Schließung des Stoffkreislaufs im Bereich Humus. Dazu werden nach dem Ausschöpfen aller innerbetrieblichen Möglichkeiten wie Wirtschaftsdünger, Gärund Koppelprodukte sowie Zwischenfruchtanbau, Sekundärrohstoffdünger (Bioabfallkompost bzw. Klärschlamm) ergänzt. Die Aufwandmenge richtet sich nach der Kompensation des Fehlbetrages der Humusersatzleistung.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Humusbilanzrechung nach REPRO zeigen, dass in allen Modellbetrieben ein jährliches Defizit der Humusreproduktionsleistung auf Ackerland besteht, das mit zunehmendem Tierbesatz geringer wird. Der innerbetriebliche Stoffkreislauf (Erntereste und Wirtschaftsdünger einschl. Gärprodukte) kann im Bereich organische Substanz bis zu einem Tierbesatz von 1,0 GV/ha nicht geschlossen werden. Bemerkenswert ist der hohe Fehlbetrag von 20 % beim Betreiben einer Biogasanlage mit nachwachsenden Rohstoffen und der noch höhere Fehlbetrag (34 – 40 %) beim Vorhandensein einer Biogasanlage, die mit Wirtschaftsdüngern und nachwachsenden Rohstoffen beschickt wird. (LN)

Quelle: H&K aktuell 7/2007

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