Europäisches Schwermetall-Protokoll tritt zum 1.1.2004 in Kraft

Das Schwermetallprotokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention tritt am 29. Dezember 2003 in Kraft. Mit dem Beitritt Deutschlands im September diesen Jahres wurde die notwendige Zahl von mindestens 16 Ratifizierungen erreicht. Ziel des Protokolls ist eine europaweite Verminderung der Luftbelastung durch Schwermetallemissionen, die weiträumig grenzüberschreitend befördert werden. Sie werden als chemische Elemente in der Natur nicht abgebaut und können sich in Pflanzen, Tieren und Ökosystemen anreichern.

Das Protokoll soll die Einführung gleicher Umweltstandards in Europa beschleunigen und insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten an die EU-Standards heranführen.

Das am 24. Juni 1998 in Aarhus (Dänemark) von den Vertragsstaaten unterzeichnete Protokoll betreffend Schwermetalle ist eines der Protokolle zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN ECE).

Auf der Basis des Übereinkommens sind bisher acht Protokolle (ein Finanzierungsprotokoll und sieben Luftreinhalteprotokolle) erarbeitet worden. Vertragsstaaten des Luftreinhalteübereinkommens sind heute mehr als 40 europäische Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft, die USA und Kanada.

Das Schwermetallprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verminderung ihrer jährlichen Gesamtemissionen von Cadmium (Cd), Blei (Pb) und Quecksilber (Hg) unter den Stand eines Bezugsjahres zwischen 1985 und 1995. Deutschland hat das Jahr 1995 gewählt. Das Protokoll regelt zunächst den Umgang mit diesen drei Metallen, da sie in der Umwelt als besonders problematisch angesehen werden.

Zur Begrenzung der Emissionen von Schwermetallen und ihren Verbindungen aus relevanten Quellen, wie Verhüttungs- und Wärmegewinnungsprozesse, dem Verkehrsbereich sowie der Verbrennung von Siedlungsabfällen ist die Anwendung der "besten verfügbaren Techniken" (Best available techniques - BAT) vorgeschrieben. Für diese Quellen legt das Protokoll auch Emissionsgrenzwerte fest.

Das Schwermetallprotokoll enthält ferner Leitlinien zur Ermittlung der besten verfügbaren Techniken. Sie sollen den Vertragsparteien ermöglichen, die Verpflichtungen des Protokolls zu erfüllen.

Das Protokoll führt zusätzlich Regelungen zur Reduzierung der Schwermetallgehalte in Produkten ein. Dabei soll beispielsweise der Bleigehalt in Kraftstoffen sowie der Quecksilbergehalt in Batterien vermindert werden. Produktmanagementmaßnahmen werden für andere quecksilberhaltige Produkte, wie quecksilberhaltige Pestizide einschließlich Saatgutbeizen empfohlen.
Experten der Arbeitsgruppe für Schwermetalle werden prüfen, ob zukünftige weitere Schwermetalle in das Protokoll aufgenommen werden sollen.

Mit dem "Gesetz zu dem Protokoll betreffend Schwermetalle vom 24. Juni 1998 im Rahmen des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung" (BGBl. Teil II 2003 Nr. 17, S. 610) wurden in Deutschland die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des völkerrechtlichen Vertrags geschaffen. Das Gesetz ist am 26.07.2003 in Kraft getreten.

Eine Anpassung des innerstaatlichen Rechts als Folge des Protokolls ist nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers nicht erforderlich. Die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte seien in den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften und Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft bereits heute enthalten. Teilweise seien die deutschen Grenzwerte schärfer.

Das Prinzip der Anwendung des Standes der Technik für Neu- und Altanlagen seien in der deutschen Gesetzgebung fest verankert. Anforderungen zur Emissionsminderung von Schwermetallen enthielten insbesondere die TA Luft sowie die 13. und die 17. BImSchV. Diese Regelungen umfassten auch weitere Schwermetalle.

Die im Protokoll geforderten Maßnahmen zur Reduzierung des Bleigehaltes in Kraftstoffen sowie des Quecksilbergehaltes in Batterien würden in Deutschland ebenfalls eingehalten.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin, Tel.: 01888/3 05-0, Fax: 01888/3 05-20 44,
E-mail: service@bmu.bund.de sowie im Internet unter www.bmu.de/luftreinhaltung und www.unece.org/env/lrtap. (SR)

Quelle: H&K 03_4_264

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