Niedersächsisches Umweltministerium gegen BAW in der Biotonne

Im Zuge der Novellierung der Bioabfallverordnung ist die Diskussion, ob biologisch abbaubare Werkstoffe (BAW) einer Kompostierung zur Verwertung zugeführt werden sollen, erneut entfacht. Das Niedersächsische Umweltministerium hat zu dieser Thematik Stellung bezogen.

Das Niedersächsische Umweltministerium lehnt die Verwertung von biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) in der Kompostierung ab. Das Ministerium hatte bereits vor einigen Jahren eine Expertenkommission „Kunststoffindustrie in Niedersachsen am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung“ mit dem Arbeitskreis „Biologisch abbaubare Kunststoffe“ eingerichtet. In dem Gremium wurde die Verwendung und Kompostierung von BAW und die damit verbundene Frage nach dem resultierenden Nutzen für die Umwelt erörtert und bewertet. Der Abschlussbericht wurde einvernehmlich mit den beteiligten Kreisen (Verbände der Kunststoffindustrie, Wissenschaft, Verwaltung, Gewerkschaften, Umweltverbände) erarbeitet.

Entsorgungserfordernis bei BAW


Grundsätzlich ist bei BAW zu klären, ob eine Entsorgungserfordernis vorliegt oder nicht. Unterschieden wird zwischen

  • Produkten ohne Entsorgungserfordernis, wie z.B. biologisch abbaubare Landwirtschaftsfolien
    oder
  • Produkten mit Entsorgungserfordernis, wie z.B. Einwegpackungen und Cateringartikel.

Der Arbeitskreis bewertete Produkte aus BAW ohne Entsorgungserfordernis als positiv, weil diese nach ihrer Anwendung nicht entsorgt werden müssen und die biologische Abbaubarkeit einen zusätzlichen Produktnutzen darstellt. Produkte aus BAW mit Entsorgungserfordernis müssen hingegen, ebenso wie auch Einwegartikel aus herkömmlichen Kunststoffen, entsorgt werden.

BAW - kein Nutzen für Kompostierung


Hinsichtlich der Entsorgung von BAW stellt das Niedersächsische Umweltministerium klar, dass die Kompostierung von BAW zwar eine zusätzliche Entsorgungsoption darstellt, aber kein zusätzlicher Nutzen damit verbunden ist. BAW-Abfälle werden zu Kohlendioxid und Wasser abgebaut und tragen nicht zur Struktur- oder Nährstoffverbesserung des Kompostes bei. Unter ökologischen Gesichtspunkten kann die Behandlung von BAW in der Kompostierung nicht befürwortet werden, da bei der Zerkleinerung und der Behandlung der BAW der Einsatz zusätzlicher Energie erforderlich ist.

Energieeffizienz ist zu berücksichtigen


Vor dem Hintergrund, dass die Behandlung von BAW in der Kompostierung weder einen stofflichen Nutzen in sich birgt, noch eine positive Energieeffizienz aufweist, empfiehlt das Ministerium, BAW-Abfälle eher Ersatzbrennstoffkraftwerken oder Abfallverbrennungsanlagen mit effizienter Energienutzung zuzuführen. Eine Privilegierung der Behandlung von BAW in der Kompostierung durch Aufnahme von biologisch abbaubaren Werkstoffen in den Anhang 1 der Bioabfallverordnung wird von Seiten des Niedersächsischen Umweltministeriums daher abgelehnt. Einen Entsorgungsweg auf Grundlage des Umweltrechts zu privilegieren, der im Vergleich zu anderen Entsorgungswegen für BAW-Abfälle zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes führt, kann in Anbetracht der aktuellen Diskussion über Klimaschutz und CO2-Reduzierung, so die Stellungnahme aus Niedersachsen, nicht befürwortet werden. Der Bericht des Arbeitskreises „Biologisch abbaubare Kunststoffe“ des Niedersächsischen Umweltministeriums kann unter dem Link http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C983044_N806243_L20_D0_I598.htm herunter geladen werden. (SI)

Quelle: H&K aktuell 08/2007

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