Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln auf niedrigem Niveau

Tierarzneimittel-Rückstände in Lebensmitteln befinden sich weiter auf niedrigem Niveau. Dies ist das Ergebnis des Jahresberichts 2004 zum Nationalen Rückstandskontrollplan, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus den Daten der Bundesländer für die Berichterstattung an die EU Kommission zusammengestellt hat. Der Jahresbericht 2004 zum Nationalen Rückstandskontrollplan ist unter www.bvl.bund.de verfügbar.

Rund 0,2 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier und Honig wie auch Proben aus lebenden Tieren wiesen im Jahr 2004 Rückstandsgehalte von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln (Antibiotika) oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Damit gelangen durch Lebensmittel auch entsprechend sehr geringe Mengen an Tierarzneimitteln in die Biotonne.

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 351.234 Untersuchungen an 46.315 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Insgesamt wurde auf 540 Stoffe geprüft. Darüber hinaus wurden über 230.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht.

Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem Lebensmittel-, Fleischhygiene- und dem Geflügelfleischhygienerecht. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (KE)

Quelle: H&K 1/2006, S. 42

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