Bedeutung des Auftretens der Maul- und Klauenseuche für biologische Abfallbehandlungsanlagen

In einem Gemeinschaftsprojekt der Bundesanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen und dem Institut für Umwelt und Tierhygiene der Universität Hohenheim wurde die Tenazität viraler Tierseuchenerreger in biogenen Abfällen in Biogasanlagen bei der Kofermentation mit Gülle sowie in Kompostanlagen im halbtechnischen Maßstab untersucht.

Nach den Ergebnissen können drei für Kompostierung- und Vergärungsanlagen wichtige Fragestellungen beantwortet werden.


1. Vermeidung der Verbreitung von MKS-Viren über Bioabfallbehandlungsanlagen (allgemeine Versorgungsmaßnahmen)

Das MKS-Virus wird über die Luft sowie lebende und tote Vektoren sehr leicht weiterverbreitet, so dass theoretisch nicht auszuschließen ist, dass auch eine offene Mietenkompostierung unter bestimmten Umständen als Emittent in Betracht zu ziehen ist. Grundsätzlich ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn tierische Bestandteile, die möglicher Weise mit MKS-Viren kontaminiert sind, als Bioabfälle in Kompostierungsanlagen gelangen. Während geschlossene Kompostierungsanlagen in solchen Fällen Vorteile besitzen, werden bei offenen Kompostierungsanlagen folgende allgemeine Vorsorgemaßnahmen empfohlen:

  • Fernhalten von Wildtieren sowie Hunden und Katzen,
  • regelmäßige Schadnagerbekämpfung,
  • umsetzen der Mieten, nachdem Temperaturen > 50° C über mindestens 1 Woche erreicht wurden.

Die genannten Vorsorgemaßnahmen sind im Rahmen der Anlagengenehmigungen und des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes in der Regel ohnehin vorgeschrieben.

2. Maßnahmen bei offenen Mietenkompostierungen, die in der Nähe zu einem Seuchengehöft jedoch außerhalb des Sperrgebietes liegen

  • Behandlung der Mietenoberfläche mit Ameisen-, Zitronen- oder Propionsäure vor oder direkt nach dem ersten Umsetzen zwecks Desinfektion der Mietenoberfläche zur Vorbeugung gegen eine Übertragung von MKS-Viren z. B. über Vögel. Nach dem zweiten Umsetzen ist eine Weiterbehandlung nicht erforderlich, da durch die hohen Temperaturen das Virus abgetötet wurde. Alternativ: Folienabdeckung mit semipermeabler Membran zwecks Abhaltung von Vögeln von der Mietenoberfläche
  • Einrichten einer Desinfektionseinrichtung wie Durchfahrbecken zur Reifendesinfektion der Anlieferungsfahrzeuge und Desinfektionswannen /-matten für Personen, Alternativ: Hochdruckreiniger.

3. Akuter Seuchenfall

  • Im akuten Seuchenfall ist innerhalb von Sperrgebieten jegliche Aktivität in offenen Mietenkompostierungsanlagen einzustellen.

1. Wirkung der Kompostierung und Vergärung auf vorhandene MKS-Viren

Bei den im o. g. Gemeinschaftsprojekt durchgeführten Versuchen wurden MKS-Viren in der Größenordnung von 106 infektiösen Einheiten pro ml Gülle in einen Biogasreaktor eingefüllt und waren bei 50° und 55° C nach 1 Stunde nicht mehr nachweisbar. Daraus wird abgeleitet, dass bei nachweislicher Feststellung einer tatsächlichen Verweilzeit von mehr als 20 Stunden aller Substratpartikel in einem Anaerob-Reaktor mit großer Sicherheit nicht nur MKS-Viren, sondern viele andere relevante Tierseuchenerreger eliminiert werden können und eine zusätzliche Vorerhitzung (z. B. 70° C, 1 Stunde) nicht notwendig erscheint.

In der Kompostierung wurden MKS-Viren bei einer Temperatur von 50° C innerhalb von 12 Stunden vollständig inaktiviert. Die RAL-Gütesicherung verlangt für die Verfahren der Mietenkompostierung dagegen die Einhaltung von Temperaturen > 55° C über 2 Wochen sowie Umsetzungen des Rottegutes.

Fazit: Sowohl im Kompostierungsanlagen als auch in Vergärungsanlagen kann bei konsequenter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der RAL-Gütesicherung eine Gefahr durch MKS-Viren im produzierten Kompost oder Gärprodukt ausgeschlossen werden. Allgemein übliche hygienische Vorsorgemaßnahmen, wie sie in der Regel in jeder Anlagengenehmigung stehen, können auch als Vorsorge gegen eine Verbreitung von MKS-Viren gelten. Bei akuter Seuchengefahr können, soweit die Behandlungslage außerhalb des jeweiligen Sperrgebietes eines Seuchengehöftes liegt, Maßnahmen getroffen werden, die eine Verbreitung von MKS-Viren praktisch ausschließen. Diese Maßnahmen sollten aufgrund unterschiedlicher geographischer und mikroklimatischer Bedingungen an den einzelnen Standorten von der zuständigen Behörde im Einzelfall entschieden werden.

Quelle: Institut für Umwelt und Tierhygiene der Universität Hohenheim, Tagungsbeitrag der ANS-Tagung vom 22.03.2001 in Gentin. (KE)

Quelle: H&K 2/2001, S.123

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