Knochenalarm auf dem Rübenacker

Zum Jahresende 2004 habe mikroskopische Prüfungen winzige Knochenfragmenten in entzuckerten Rübenschnitzeln nachgewiesen und zu einem nicht gerechtfertigten Verbot der Verwendung von Kompost auf Vertragsanbauflächen für Zuckerrüben etwa der Südzucker AG geführt. Die nachfolgende Zusammenstellung beleuchtet den Vorgang und die Hintergründe mit Fachbeiträgen... mehr [pdf]


Quelle: H&K 1/2005, S.39

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