Erweiterte Untersuchungspflichten bei Ermahnungen für den Verunreinigungsgrad

Seit 2006 werden in den RAL-Gütesicherungen für Kompost und für Gärprodukte neben dem Fremdstoffgehalt (Fremdstoffe in Gew.-%) auch Untersuchungen auf den Verunreinigungsgrad (Flächensumme der Fremdstoffe) durchgeführt. Ausgenommen von den Untersuchungen der Flächensumme sind diejenigen Proben, deren gravimetrischer Fremdstoffgehalt weniger als 0,1 Gew.-% TM beträgt..

 

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