RAL-Gütesicherungen: Gesamtmenge an Ausgangsstoffen ist anzugeben!

In ihrer jährlichen Aktualisierung von Betriebsdaten zur RAL-Gütesicherung erhebt die Bundesgütegemeinschaft u.a. Daten zur Menge verarbeiteter Kompostrohstoffe im abgelaufenen Kalenderjahr, sowie zu Mengenprognosen für das aktuelle Jahr. Die Mengenangaben sind Grundlage der Bestimmung der Anzahl erforderlicher Untersuchungen der Gütesicherung sowie nach der Bioabfallverordnung.

Nach den Güte- und Prüfbestimmungen sind stets die Gesamtmengen der jährlich eingesetzten Ausgangsstoffe anzugeben. Die Angabe von lediglich Teilmengen verstößt nicht nur gegen die Gütesicherung, sondern führt auch zu falschen Berechnungen der Untersuchungshäufigkeit. Daraus kann sich ein Verstoß gegen die Bioabfallverordnung ergeben, und die zuständige Behörde kann Privilegien, die gütegesicherten Betrieben gewährt wurden, widerrufen.

Da die Mengenangaben an Ausgangstoffen auch Bemessungsgrundlage der Mitgliedsbeiträge der Gütesicherung sind, sind korrekte Angaben auch eine Frage der Fairness zwischen den Mitgliedern und gegenüber der Gütegemeinschaft. Die Regionalberater der Gütesicherung sind gehalten, unplausible Mengenangaben zu beanstanden. Seitens der Bundesgütegemeinschaft werden sie als Verstoß gegen die Güte- und Prüfbestimmungen gewertet und dem Bundesgüteausschuss zur weiteren Veranlassung vorgelegt.

Soweit sich Mengenprognosen im Laufe des Jahres ändern, sind die Anlagenbetreiber gebeten, ihre Angaben gegenüber der Gütegemeinschaft entsprechend zu korrigieren. Korrekturmeldungen können über den Mitgliederbereich auf der Homepage der BGKvorgenommen oder der BGK per Fax gemeldet werden. (KE)

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