Produktstatus für Recyclingbaustoffe mit Gütesicherung

Nach den Abgrenzungskriterien von Baden-Württemberg sind Recyclingbaustoffe Produkte, wenn sie einen positiven Marktwert haben und ihre Eigenschaften mit denen ersetzter Primärrohstoffe vergleichbar sind. Auch müssten die Recyclingbaustoffe in Betrieben hergestellt werden, die einer (noch zu schaffenden) Gütegemeinschaft angehören.

Eine weitere Voraussetzung, nach der Recyclingbaustoffe als Produkt anerkannt werden können, ist laut dem Erlass eine ordnungsgemäße Deklaration. Somit müsse für das Output-Material einer Recyclinganlage der jeweilige Anwendungsbereich genau bestimmt werden.

Der Erlass richtet sich an Erzeuger mineralischer Bau- und Abbruchabfälle wie auch an Produzenten, Lieferanten und Verwender mineralischer Recyclingbaustoffe und an Überwachungseinrichtungen. Nur Betriebe, die ein Qualitätssicherungssystem mit Güteüberwachung eingerichtet haben und einer entsprechenden Gütegemeinschaft angehören, können Recyclingbaustoffe als Produkte anerkennen lassen. Das Ministerium will in diesem Zusammenhang noch über das Zustandekommen und die Anerkennung der Gütegemeinschaft informieren. (KE)

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