Geltungsdauer von Ermahnungen des Bundesgüteausschusses bei den RAL-Gütesicherungen

Das Verfahren noch einmal in Kürze: Der BGA prüft die Ergebnisse der RAL-Gütesicherungen halbjährlich. Bei Säumnissen oder Mängeln wird, ggf. mit Auflagen, eine Behebung derselben bis zur nächsten regulären Prüfung durch den BGA angemahnt und darauf hingewiesen, dass Erzeugnisse, die den Güte- und Prüfbestimmungen nicht entsprechen, nicht mit dem Gütezeichen ausgewiesen werden dürfen. Darüber hinaus erfolgt der Hinweis, dass bei Fortdauer der Mängel oder Säumnisse das RAL-Gütezeichen entzogen wird.

Der Entzug eines Gütezeichens setzt also stets eine Ermahnung voraus. Ermahnungen wurden bislang – soweit die Anforderungen erfüllt waren – nach der jeweils nächsten regulären Prüfung durch den Bundesgüteausschuss (also nach einem ½ Jahr) aufgehoben. Diese Aufhebung soll nunmehr grundsätzlich erst nach einem Jahr erfolgen. Der Bundesgüteausschuss vergrößert damit seine Handlungsmöglichkeiten. Die Periode zur Beurteilung einer erfolgreichen Mängelbehebung wird in der Praxis damit von einem ½ auf 1 Jahr verlängert.  (KE)

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