Phosphathaltige Düngemittel dürfen gemäß der Neufassung der Düngemittelverordnung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an Cadmium über 60 mg/kg P2O5 beträgt. Der Wert soll künftig auch EU-weit gelten. Bei Gehalten von über 20 mg/kg P2O5 muss der Gehalt in der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung angegeben werden...