Gemäß der Satzung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) dauert die Amtszeit von Mitgliedern des Bundesgüteausschusses (BGA) fünf Jahre. Danach sind die Mitglieder neu zu benennen. Wiederwahl ist zulässig. Anlässlich seiner Sitzung am 14. Mai 2009 hat der Vorstand den Bundesgüteausschuss in seiner bestehenden Zusammensetzung bestätigt...
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