Am 27. Juni 2000 wurde die Gütegemeinschaft „Verein zu Gütesicherung von Veredelungsprodukten aus Abwasserschlämmen e.V. (VGVA)“ gegründet. Der Verein hat den Zweck, die Güte von Veredelungsprodukten aus Abwasserschlämmen zu sichern und ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der RAL-Gütegemeinschaften.
Zu diesem Zweck wird der Verein Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. und nutzt die dort im Aufbau befindliche RAL-Gütesicherung Klärschlammprodukte (RAL-GZ 256/2). Die Bundesgütegemeinschaft verfolgt ihrerseits mit der Integration der neuen Gütegemeinschaft das Ziel der Vereinheitlichung und Bündelung von Gütesicherungen unter dem Dach des RAL. Nachdem die Beitrittsverhandlungen der VGVA zur Bundesgütegemeinschaft erfolgreich verlaufen sind, hat der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft am 12.10.2000 der Aufnahme der neuen Gütegemeinschaft zugestimmt. Die Mitgliedschaft wird zum 01.01.2001 wirksam.In der neuen Gütesicherung können Klärschlammkomposte und Klärschlammerden ein Gütezeichen erhalten. Die VGVA zielt damit bewusst auf Veredelungsprodukte ab und schließt Klärschlämme, wie sie üblicherweise nach der Klärschlammverordnung der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden, aus. Hintergrund der Beschränkung auf Weiterverarbeitungsprodukte ist es, Anwendungsbereiche außerhalb der Landwirtschaft, z. B. im Garten- und Landschaftsbau, zu erschließen. Darüber hinaus wird angestrebt, für solche Veredelungsprodukte bei der Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vergleichbare Befreiungstatbestände zu erreichen, wie dies für gütegesicherte Komposte nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) bereits heute ist. Eine entsprechende Reduktion ordnungsrechtlicher Vorgaben wird vor allem dann relevant, wenn bei der nächsten Novellierung der AbfKlärV oder ihrer Integration in eine SiedlungsAbfallV der Anwendungsbereich nicht auf landwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen beschränkt bleibt, sondern auf alle Flächen ausgeweitet wird.Die Bundesgütegemeinschaft und die VGVA erarbeiten derzeit den Entwurf für die Güte- und Prüfbestimmungen. Danach sind Klärschlammkomposte Erzeugnisse aus aerober Behandlung von Klärschlamm sowie von Mischungen von Klärschlamm und sonstigen geeigneten und zulässigen Ausgangsstoffen. Klärschlammerden sind Erzeugnisse aus langzeitvererdeten Klärschlämmen, z.B. der Vererdung in Schilfbeeten über mehrere Jahre. Das Gütezeichen wird nach Zustimmung des RAL voraussichtlich ab Mitte 2001 vergeben werden können. Hersteller von Klärschlammkomposten und Klärschlammerden können mit dem Anerkennungsverfahren der Gütesicherung bereits jetzt beginnen. Anlässlich der Gründungsversammlung der VGVA wurden zunächst folgende Personen in den Vorstand gewählt:1. Gerhard Nitschke, Fa. STRABAG2. Frau Dr. Walenzik, Gebr. M. & W. Mayer GmbH3. Herr Helmus, Stadtwerke Horn-Bad MeinbergAuf der ersten Mitgliederversammlung der VGVA am 13.10.2000 wurde beschlossen, weitere Mitglieder des Vorstandes erst bei der 2. Mitgliederversammlung am 10./11.5.2001 zu berufen. Damit soll Neumitgliedern die Möglichkeit zur Mitwirkung im Vorstand offengehalten werden.Weitere Informationen: VGVA, Dipl.-Ing. Gerhard Nitschke, c/o Strabag-Kompostwerk Vreden, Ellewick 5, 48691 Vreden. (MN)
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