In Kompostierungs- und Biogasanlagen erzeugte Komposte und Gärrückstände werden in der Regel als organische Düngemittel abgegeben und auf Flächen verwertet. Dabei darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass bei der Abgabe einschlägige Rechtsbestimmungen zu beachten sind. Im Falle der landwirtschaftlichen Verwertung von Komposten und Gärrückständen sind dies insbesondere die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-verordnung (TierNebV).