Fortschreibung des Fachmoduls Abfall zum Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen

Auf Beschluss der 82. LAGA-Vollversammlung wurde das Fachmodul Abfall vom 28.02.2001 um die Untersuchungsbereiche der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Verordnungen (u.a. Altholzverordnung und Deponieverordnung) ergänzt und an methodenspezifische Änderungen angepasst. Die LAGA hat auf ihrer 85. Sitzung dem fortgeschriebenen Fachmodul Abfall (Stand: 01.08.2005) zugestimmt. Die aktuelle Version des Fachmoduls ist von der LAGA am 04.01.2006 bekannt gemacht worden und auf der Internetseite der LAGA (http://www.laga-online.de) zu finden.

Das Fachmodul mit dem Titel „Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich“ ist auch Grundlage für die Anerkennung von Prüflaboren im Rahmen der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung. Auch die gemeinsamen Ringversuche der Bundesgütegemeinschaft Kompost und des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen zur Qualifizierung von Laboren nach der Bioabfallverordnung sowie zur RAL-Gütesicherung wurden und werden nach dem Fachmodul Abfall durchgeführt.

Zur laufenden Kontrolle der Analysenqualität gehören interne und externe QS–Maßnahmen Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch regelmäßige Audits überprüft. Die Audits sind alle 2 Jahre durchzuführen. Darüber hinaus kann die Notifizierungsstelle bei Hinweis auf Verschlechterung der Analysenqualität (z.B. durch nicht erfolgreiche Ringversuchsteilnahme) außerplanmäßige Laboraudits durchführen lassen.

Die notifizierten Untersuchungsstellen sind verpflichtet, regelmäßig an den von der zuständigen Stelle des Landes vorgeschriebenen Ringversuchen teilzunehmen, in der Regel jeweils ein Ringversuch für jede Parametergruppe, für die die Untersuchungsstelle notifiziert ist, im Zeitraum von 12 bis max. 24 Monaten. Dabei ist anzustreben, dass die Ringversuche länderübergreifend harmonisiert werden.

Die Ringversuche werden nach dem LAWA–AQS-Merkblatt A-3 durchgeführt. Um die im Anhang des Fachmoduls aufgeführten Probenvorbereitungsmethoden mitzuprüfen, sollten, soweit die Erstellung homogener Proben möglich ist, die Untersuchungen aus der entsprechenden frischen und ungetrockneten Probenmatrix (Klärschlamm, Kompost) erfolgen. Für jeden Untersuchungsbereich sind mindestens 2 Proben mit möglichst unterschiedlichen Konzentrationsniveaus zu analysieren.

Für eine erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen, müssen von den Untersuchungsstellen folgende Kriterien erfüllt sein: Mindestens 80 % der bewerteten Parameter müssen erfolgreich analysiert werden, d. h. 80 % der Labormittelwerte der Untersuchungsstelle müssen innerhalb der jeweiligen Toleranzgrenzen liegen.

Dabei gilt ein Parameter als erfolgreich, wenn mindestens 50 % der Mittelwerte der zugehörigen Konzentrationsniveaus innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen (Kriterium findet nur Anwendung, wenn mindestens 5 Parameter im Rahmen des Ringversuches untersucht werden).

Zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist festgehalten: Die Länder unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung der wiederkehrenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Sie erkennen gegenseitig die wiederkehrenden Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Kompetenznachweise an, soweit sie den Bedingungen dieses Fachmoduls entsprechen. Dies bedeutet, dass die gemeinsamen Ringversuche des Landesumweltamtes NRW und der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) zur Bioabfallverordnung und den RAL-Gütesicherungen von allen Ländern anerkannt werden. Der nächste Ringversuch findet im Herbst 2006 statt.

Weitere Information: Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Ministerium für Umwelt des Landes Saarland, Kepplerstr. 18, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681-501-2292, Internet: www.LAGA-online.de sowie Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Von-der-Wettern-Str. 25, 51149 Köln, Tel.: 02203/35837-0, Fax: 02203/35837-12, E-Mail: info@Kompost.de, Internet: www.Kompost.de (KE)

H&K 06_1_039

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de