Anforderungen an die Temperaturmessung-Zuverlässigkeit ist oberstes Gebot

Nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 der BioAbfV ist bei Kompostierungsanlagen eine Dokumentation des Temperaturverlaufs (Indirekte Prozessprüfung) vorgeschrieben. Hierzu müssen mindestens einmal je Arbeitstag, Messungen der Mietentemperatur erfolgen. In Anhang 2, Nr. 2.1 BioAbfV sind folgende Kombinationen aus Mindesttemperaturen und Einwirkzeiträume definiert:

  • mindestens 55°C über einen Zeitraum von min. zwei Wochen,
  • mindestens 65°C über einen Zeitraum von min. einer Woche oder
  • mindestens 60°C über einen Zeitraum von min. einer Woche (nur in geschlossenen Anlagen).


Chargenweises Arbeiten: Zum Nachweis der ‚Indirekten Prozessprüfung‘ sind die aufbereiteten Bioabfälle zu Chargen zusammenzufassen. Eine Charge besteht aus einer definierten Menge an Bioabfall, die als Einheit den Kompostierungsprozess durchläuft. Dies schließt nicht aus, dass über mehrere Tage sukzessiv aufgesetzte Bioabfälle zu einer Charge zusammengefasst werden können. Hier ist die Temperaturmessung im jüngsten Teil der Charge durchzuführen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass das gesamte Material über den vorgeschriebenen Zeitraum der Mindesttemperatur unterliegt. Im Verlauf des Kompostierungsprozesses können auch vorher getrennt behandelte Einzelchargen wegen des Rotteverlustes zu einer neuen Miete/Charge zusammengeführt werden. Diese Maßnahmen müssen zusammen mit allen Umsetzvorgängen in einem Mietenlaufplan festgehalten werden. Nur so kann die hygienische Unbedenklichkeit der schließlich erzeugten Verkaufs-Charge nachvollziehbar und prüffähig dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen über die ‚Indirekte Prozessprüfung‘ sind fünf Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen, sowie Vertretern der RAL-Gütesicherung (z.B. dem Probenehmer bei der Probenahme oder dem Regionalberater) vorzulegen.

Messverfahren: Die BioAbfV sieht in Anhang 2 vor, dass die Temperaturmessungen an Kompostmieten mindestens einmal je Arbeitstag durchgeführt werden müssen. Eine automatische Aufzeichnung wird empfohlen. Vielfach wird der Temperaturverlauf anhand von arbeitstäglichen Messung mit einem Einstech-Thermometer manuell ermittelt und handschriftlich dokumentiert, was den Anforderungen im Prinzip genügt. Eine automatische Erfassung mit sogenannten Dataloggern, die einmal in der Miete platziert bis zum nächsten Umsetzzeitpunkt die Mietetemperatur kontinuierlich und mehrfach täglich aufzeichnen, ergibt i.d.R. jedoch eine sichere und nachprüfbare Datenlage. Die Werte werden nach Entnahme der Geräte mit einem PC ausgelesen und verwaltet.

Verwendung der Temperaturprotokolle: Die im Rahmen der ‚Indirekten Prozessprüfung‘ erstellten Temperaturprotokolle und Mietenlaufpläne werden nicht nur als Nachweis gegenüber den für die BioAbfV zuständigen Behörden verwendet, sondern finden auch Zertifizierungen Verwendung, z. B. für die Auditierung nach ISO 9000 ff., Zertifizierung zum ‚Entsorgungsfachbetrieb‘, RAL-Gütesicherung. (KI)

H&K 01-2-098

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Von-der-Wettern Str. 25
D-51149 Köln-Gremberghoven

Telefon +49 (0) 22 03 / 358 37 - 0
Telefax +49 (0) 22 03 / 358 37 - 12
E-Mail: info(at)kompost.de