Die derzeit gültige Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist seit dem 1. Juli 1992 in Kraft. Für eine Vielzahl von Bestimmungen der Verordnung hat sich ein Änderungsbedarf ergeben, dem nun entsprochen werden soll. Neben einer deutlichen Verschärfung der Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe soll in die Neufassung der Verordnung eine regelmäßige Qualitätssicherung integriert werden. Die Anhörung der beteiligten Kreise fand am 29. Oktober in Bonn statt.